Der Schaden ist klar, das Gutachten liegt vor, aber Sie wollen den Wagen nicht in die Werkstatt geben. Vielleicht ist die Delle nur optisch, vielleicht kennen Sie jemanden, der günstiger repariert, oder das Auto soll ohnehin bald weg. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie sich den Schaden dann auszahlen lassen, statt ihn reparieren zu lassen. Das nennt sich fiktive Abrechnung. Wie viel dabei herauskommt, hängt fast vollständig am Gutachten.
Grundlage ist § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Wer ein Fahrzeug beschädigt, muss den Zustand wiederherstellen oder den Geldbetrag zahlen, den die Wiederherstellung kosten würde. Sie als Geschädigter entscheiden, welchen der beiden Wege Sie gehen. Was Sie mit dem Geld anschließend machen, ist Ihre Sache. Sie können reparieren lassen, selbst Hand anlegen, nur teilweise reparieren oder den Schaden einfach lassen.
Die Versicherung zahlt dann auf Basis des Gutachtens, nicht auf Basis einer Werkstattrechnung. Deshalb ist das Gutachten bei der fiktiven Abrechnung mehr als ein Beleg. Es ist die einzige Unterlage, aus der sich die Höhe der Zahlung ergibt.
Ausgezahlt werden die Reparaturkosten laut Gutachten, allerdings ohne Mehrwertsteuer. Das Gesetz erstattet die Umsatzsteuer nur, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Wer nicht reparieren lässt, zahlt keine, und bekommt sie deshalb auch nicht ersetzt.
Unabhängig vom Abrechnungsweg bleiben die merkantile Wertminderung, die Kostenpauschale von meist 25 Euro und die Kosten für das Gutachten. Beim Nutzungsausfall wird es komplizierter: Er setzt voraus, dass Sie tatsächlich auf das Fahrzeug verzichten mussten, etwa weil es nicht mehr verkehrssicher war oder Sie es später doch reparieren lassen.
| Position | Konkrete Abrechnung mit Rechnung | Fiktive Abrechnung nach Gutachten |
|---|---|---|
| Reparaturkosten | Laut Werkstattrechnung | Laut Gutachten, netto |
| Mehrwertsteuer | Wird ersetzt | Entfällt, solange nicht repariert wird |
| Merkantile Wertminderung | Wird ersetzt | Wird ersetzt |
| Nutzungsausfall | Für die Reparaturdauer | Nur bei tatsächlichem Verzicht auf das Fahrzeug |
| Verweis auf freie Werkstatt | Selten ein Thema | Häufig, unter bestimmten Voraussetzungen zulässig |
| Gutachterkosten und Pauschale | Werden ersetzt | Werden ersetzt |
Bei kleinen Schäden lohnt vorher ein Blick auf die Frage Kostenvoranschlag oder Gutachten. Die Tabelle zeigt den Kern: Wer fiktiv abrechnet, verzichtet vor allem auf die Mehrwertsteuer und muss mit mehr Gegenwind bei den Stundensätzen rechnen.
Bei fiktiver Abrechnung prüfen Versicherer die Kalkulation besonders genau. In unserer Arbeit zwischen Duisburg und Kleve sehen wir die meisten Kürzungen an dieser Stelle. Am häufigsten verweisen sie auf eine günstigere freie Werkstatt in der Nähe und kürzen die Stundensätze der Markenwerkstatt. Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich möglich, wenn die genannte Werkstatt gleichwertig arbeitet und für Sie ohne großen Aufwand erreichbar ist.
Es gibt aber Grenzen. Ist Ihr Fahrzeug jünger als drei Jahre, müssen Sie sich in der Regel nicht auf eine freie Werkstatt verweisen lassen. Bei älteren Fahrzeugen kommt es darauf an, ob der Wagen bisher regelmäßig in der Markenwerkstatt gewartet wurde. Ein lückenloses Scheckheft ist deshalb bei der fiktiven Abrechnung bares Geld wert.
In unseren Gutachten am Niederrhein legen wir die Stundensätze der Markenwerkstätten zugrunde, die für Ihren Wohnort tatsächlich in Frage kommen, und vermerken das Alter und die Wartungshistorie des Fahrzeugs. Fragt die Versicherung später nach, liegt die Begründung schon vor.
Beide Fälle sind vereinfacht und als Beispiel gedacht, die Beträge hängen immer vom einzelnen Fahrzeug ab.
Ein zwei Jahre alter Kombi wird in Moers beim Rangieren an der hinteren Tür beschädigt. Das Gutachten weist 3.200 Euro netto Reparaturkosten und 400 Euro Wertminderung aus. Der Halter möchte den Schaden auszahlen lassen.
Weil der Wagen erst zwei Jahre alt ist, darf die Versicherung hier in der Regel nicht auf eine freie Werkstatt verweisen. Die Gutachterkosten zahlt sie zusätzlich direkt.
Anders sieht es bei einem acht Jahre alten Kleinwagen aus Kamp-Lintfort aus, der seit Jahren in einer freien Werkstatt gewartet wird. Hier setzt die Versicherung niedrigere Stundensätze an und kürzt die Lohnkosten um 380 Euro. Diese Kürzung hat bei einem solchen Fahrzeug oft Bestand. Wer in diesem Fall ohnehin in einer freien Werkstatt reparieren lassen will, verliert dadurch wenig.
Bei älteren Fahrzeugen erreichen die Reparaturkosten schnell den Wert des Autos. Für die fiktive Abrechnung gilt dann eine Grenze: Ausgezahlt wird in der Regel höchstens der Wiederbeschaffungsaufwand, also der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Nutzen Sie das unreparierte Fahrzeug nachweislich mindestens sechs Monate weiter, kann die Grenze beim vollen Wiederbeschaffungswert liegen.
Die 130-Prozent-Regel, nach der eine Reparatur auch über dem Fahrzeugwert bezahlt wird, gilt bei fiktiver Abrechnung nicht. Sie setzt eine fachgerechte Reparatur voraus. Damit Sie die Wahl treffen können, nennt unser Gutachten Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert immer nebeneinander.
Die Entscheidung für die fiktive Abrechnung ist nicht endgültig. Lassen Sie den Wagen später doch reparieren, können Sie auf die konkrete Abrechnung wechseln und die Mehrwertsteuer mit der Rechnung nachfordern. Dabei gelten die üblichen Verjährungsfristen, und die Rechnung muss zum Gutachten passen.
Eine Teilreparatur ist ebenfalls möglich, und bei unseren Kunden mit älteren Fahrzeugen erleben wir sie häufig. Wer zum Beispiel nur die Tür tauschen und auf die Lackierung des Nachbarteils verzichten lässt, rechnet die Reparatur konkret ab und den Rest fiktiv. Die Mehrwertsteuer gibt es dann für den tatsächlich bezahlten Teil.
Haben Sie den Schaden selbst verursacht und rechnen über die Vollkasko ab, gelten die Bedingungen Ihres Vertrags. Viele Versicherer zahlen auch hier ohne Rechnung, aber ohne Mehrwertsteuer und teils mit Abschlägen. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich vor der Entscheidung. Ein unabhängiges Gutachten zahlt die eigene Kasko meist nur, wenn Sie es vorher mit ihr abgesprochen haben.
Für Rechtsfragen rund um die Abrechnung ist ein Anwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner. Wir liefern die technische Grundlage: eine vollständige Kalkulation, die auch einer späteren Prüfung standhält.
Bei fiktiver Abrechnung zahlt die Versicherung die Reparaturkosten aus dem Gutachten netto, die Mehrwertsteuer entfällt, solange keine Rechnung vorliegt. Bei 3.200 Euro Reparaturkosten fehlen damit 608 Euro. Lassen Sie später doch reparieren, reichen Sie die Rechnung nach, und VM Kerps bestätigt am Niederrhein auf Wunsch, dass die Reparatur dem Gutachten entspricht.
Die Versicherung darf auf eine günstigere freie Werkstatt verweisen, wenn sie gleichwertig arbeitet und gut erreichbar ist. Bei Fahrzeugen unter drei Jahren und bei lückenloser Wartung in der Markenwerkstatt hat der Verweis meist keinen Bestand. VM Kerps dokumentiert am Niederrhein deshalb Alter und Wartungshistorie direkt im Gutachten.
Auch nach einer fiktiven Abrechnung können Sie den Wagen später reparieren lassen und auf die konkrete Abrechnung wechseln. Mit der Werkstattrechnung lässt sich dann die Mehrwertsteuer nachfordern, innerhalb der üblichen Verjährungsfrist. Die Rechnung sollte zum Gutachten von VM Kerps passen, damit die Versicherung am Niederrhein nicht erneut prüfen muss.
Das Geld aus einer fiktiven Abrechnung steht Ihnen frei zur Verfügung. Sie können reparieren, teilweise reparieren oder den Schaden lassen und das Fahrzeug später verkaufen. Ein Gutachten von VM Kerps am Niederrhein hält den Schaden fest, damit Sie ihn beim Verkauf korrekt angeben können, denn reparierte und unreparierte Unfallschäden sind offenbarungspflichtig.
Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Gutachterkosten unabhängig davon, ob Sie reparieren oder fiktiv abrechnen. Voraussetzung ist ein Schaden oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro. Ob Ihr Schaden darüber liegt, schätzt VM Kerps am Niederrhein anhand von Fotos vorab ein.
Rufen Sie uns an und schildern Sie kurz, was passiert ist. Wir sagen Ihnen, welche Zahlen in Ihrem Fall im Gutachten stehen und was davon bei einer fiktiven Abrechnung tatsächlich ankommt.