Die Delle im Kotflügel ist überschaubar, die Werkstatt um die Ecke bietet einen Kostenvoranschlag an, und die gegnerische Versicherung schreibt, das genüge völlig. Viele Geschädigte am Niederrhein stehen an dieser Stelle und fragen sich, ob ein Sachverständiger überhaupt nötig ist. Die Antwort hängt an zwei Dingen: wie hoch der Schaden tatsächlich ist und welche Ansprüche Sie verschenken, wenn Sie nur die Reparaturkosten einreichen.
Ein Kostenvoranschlag ist eine Preiskalkulation der Werkstatt. Sie listet Ersatzteile, Arbeitszeit und Lackierung auf und endet mit einer Summe. Für die Werkstatt ist das ein Angebot, für die Versicherung ein Beleg über die voraussichtlichen Reparaturkosten.
Mehr steht darin nicht. Ob das Fahrzeug durch den Unfall an Wert verloren hat, wie lange Sie ohne Auto auskommen müssen oder ob unter der Stoßstange ein Halter gebrochen ist, prüft die Werkstatt für einen Kostenvoranschlag in der Regel nicht. Sie schaut auf das, was sie reparieren soll.
Manche Werkstätten berechnen den Kostenvoranschlag und verrechnen ihn, wenn Sie dort reparieren lassen. Bei einem unverschuldeten Unfall gehören diese Kosten zum Schaden und werden in aller Regel von der gegnerischen Haftpflicht ersetzt.
Ein Kfz-Gutachten beginnt mit der Besichtigung durch einen unabhängigen Sachverständigen. Wir fotografieren den Schaden, vermessen bei Bedarf und kalkulieren die Reparatur nach Herstellervorgaben mit einem anerkannten System. Daneben stehen Positionen, die in keinem Kostenvoranschlag auftauchen: die merkantile Wertminderung, die Reparaturdauer als Grundlage für den Nutzungsausfall, der Wiederbeschaffungswert und bei schweren Schäden der Restwert.
Hinzu kommt die Beweisfunktion. Das Gutachten hält fest, wie der Wagen nach dem Unfall aussah und welche Schäden zum Unfall passen. Bestreitet die Gegenseite später einzelne Positionen oder kürzt die Versicherung das Gutachten, liegt eine neutrale Dokumentation vor. Mit einem Kostenvoranschlag lässt sich das kaum leisten, weil er keine Aussage zum Hergang trifft.
Als Geschädigter dürfen Sie nach einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Eine Ausnahme machen die Gerichte bei sehr kleinen Schäden. Liegen die Reparaturkosten unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze, gilt ein Gutachten als unverhältnismäßig, und die Versicherung muss es nicht bezahlen.
Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht. In der Rechtsprechung hat sich ein Wert um 750 Euro eingependelt, einzelne Gerichte setzen ihn etwas höher oder niedriger an. Entscheidend ist der Schaden, der sich aus der Sicht des Geschädigten vor der Beauftragung abzeichnet, nicht die Summe, die am Ende im Gutachten steht.
Hier liegt die Schwierigkeit. Von außen sieht man einem modernen Fahrzeug nicht an, was hinter der Verkleidung passiert ist. Ein Stoßfänger mit Kratzer kann 400 Euro kosten. Sitzt dahinter ein Parksensor, ein Abstandsradar oder ein verbogener Querträger, sind schnell 1.500 Euro erreicht. In unserer Arbeit zwischen Moers, Xanten und Kleve erleben wir regelmäßig, dass ein scheinbarer Kleinschaden nach dem Abnehmen der Verkleidung das Doppelte kostet.
| Inhalt | Kostenvoranschlag | Kfz-Gutachten |
|---|---|---|
| Reparaturkosten | Ja, nach Kalkulation der Werkstatt | Ja, nach Herstellervorgaben |
| Merkantile Wertminderung | Nein | Ja |
| Nutzungsausfall oder Mietwagendauer | Nein | Ja, über die Reparaturdauer |
| Wiederbeschaffungswert und Restwert | Nein | Ja, bei schweren Schäden |
| Fotodokumentation und Hergang | Kaum | Ja |
| Kosten bei unverschuldetem Unfall | Trägt die Gegenseite | Trägt die Gegenseite, oberhalb der Bagatellgrenze |
Die Tabelle zeigt, warum der Unterschied bei mittleren Schäden in Euro sichtbar wird. Je jünger das Fahrzeug, desto stärker fällt die Wertminderung ins Gewicht.
Die folgenden Beispiele sind vereinfacht und dienen zur Orientierung.
Im ersten Fall bekommt ein elf Jahre alter Kleinwagen auf einem Supermarktparkplatz in Kamp-Lintfort einen Kratzer am hinteren Stoßfänger. Die Werkstatt kalkuliert 520 Euro für Lackierung und Arbeitszeit. Hier reicht der Kostenvoranschlag. Eine Wertminderung kommt bei diesem Alter und dieser Schadenart kaum in Betracht, und ein Gutachten müsste die Versicherung voraussichtlich nicht bezahlen.
Im zweiten Fall wird ein drei Jahre alter Kompaktwagen in Moers beim Ausparken an der vorderen Ecke getroffen. Der Kostenvoranschlag der Werkstatt lautet auf 1.120 Euro.
Der Sachverständige findet bei der Besichtigung einen gerissenen Halter am Scheinwerfer, den der Kostenvoranschlag nicht enthielt. Zusammen mit Wertminderung und Nutzungsausfall liegen zwischen beiden Wegen 689 Euro. Die Gutachterkosten trägt in diesem Fall zusätzlich die gegnerische Versicherung. Die Tagessätze für den Nutzungsausfall hängen vom Fahrzeugmodell ab, der Wert oben ist ein Beispiel.
Ein häufiger Einwand gegen das Gutachten ist der Aufwand. Am Niederrhein sind die Wege kurz: Mit sieben Standorten zwischen Duisburg und Kleve sind wir meist am selben Tag beim Fahrzeug, ob es vor der Haustür, beim Arbeitgeber oder schon in der Werkstatt steht. Die Besichtigung dauert bei einem Blechschaden rund eine halbe Stunde. Das fertige Gutachten liegt in der Regel ein bis zwei Werktage später vor, digital und auf Wunsch als Ausdruck. Für Sie bedeutet das kaum mehr Aufwand als der Weg zur Werkstatt für den Kostenvoranschlag, und viele Fahrzeughalter am linken und rechten Niederrhein verbinden beides an einem Termin.
Häufig meldet sich die gegnerische Versicherung schon kurz nach dem Unfall und bittet um einen Kostenvoranschlag, manchmal mit dem Angebot, einen eigenen Schadenservice zu schicken. Das ist erlaubt, aber für Sie nicht bindend. Liegt der Schaden erkennbar über der Bagatellgrenze, entscheiden Sie selbst, ob Sie ein Gutachten beauftragen.
Ein Hinweis aus der Praxis: Wer zuerst einen Kostenvoranschlag einreicht und später doch ein Gutachten nachschiebt, muss den Unterschied erklären. Das klappt, wenn die Werkstatt verdeckte Schäden erst bei der Reparatur gefunden hat. Leichter ist es, die Frage am Anfang zu klären.
Nicht jeder Schaden braucht einen Sachverständigen. Bei einem älteren Fahrzeug mit oberflächlichem Lackschaden, ohne Anbauteile und ohne Elektronik in der Nähe, ist der Kostenvoranschlag die vernünftige Wahl. Das gilt auch, wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben und über Ihre Vollkasko abrechnen, denn dann zahlt niemand ein unabhängiges Gutachten für Sie.
Sind Sie unsicher, schicken Sie uns zwei oder drei Fotos vom Schaden. Meist können wir am Telefon einschätzen, ob der Schaden über der Bagatellgrenze liegt, bevor überhaupt Kosten entstehen. Das gilt für alle sieben Standorte, von Duisburg bis Bedburg-Hau.
Nach einem unverschuldeten Unfall lohnt sich ein Kfz-Gutachten in der Regel ab Reparaturkosten von etwa 750 Euro. Unterhalb dieser Bagatellgrenze muss die gegnerische Versicherung das Gutachten meist nicht bezahlen, und ein Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht. Bei jungen Fahrzeugen oder Schäden an Sensoren liegt der echte Schaden oft höher, als er zunächst aussieht.
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten für einen Kostenvoranschlag zum Schaden und werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Verursachers ersetzt. Viele Werkstätten verrechnen den Betrag ohnehin, wenn Sie dort reparieren lassen. Fragen Sie vorher, ob und wie viel die Werkstatt dafür berechnet.
Ein Kostenvoranschlag enthält nur die kalkulierten Reparaturkosten. Es fehlen die merkantile Wertminderung, die Reparaturdauer für den Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und Restwert sowie eine neutrale Fotodokumentation. Bei mittleren Schäden an jüngeren Fahrzeugen macht das schnell mehrere hundert Euro aus.
Ja, solange das Fahrzeug noch nicht repariert ist. Der Sachverständige besichtigt den Wagen dann wie gewohnt und erstellt das Gutachten. Wurde schon repariert, lässt sich der Schaden nur noch über Rechnung und Fotos belegen, und Positionen wie die Wertminderung werden deutlich schwerer nachzuweisen.
Maßgeblich ist, wie hoch der Schaden aus Sicht des Geschädigten vor der Beauftragung erscheinen durfte. Stellt sich ein vermeintlich großer Schaden später als kleiner heraus, bleiben die Gutachterkosten meist erstattungsfähig. Im Zweifel hilft eine kurze Einschätzung anhand von Fotos, bevor Sie einen Auftrag erteilen.
Rufen Sie uns an und schildern Sie kurz, was passiert ist. Wir sagen Ihnen, ob in Ihrem Fall ein Kostenvoranschlag reicht oder ein Gutachten sinnvoll ist.