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Was kostet ein Kfz-Gutachten? | Wer zahlt was
KOSTEN

Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Die Antwort hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat. In den meisten Fällen zahlen Sie nichts.

DIE KURZE ANTWORT

Bei unverschuldetem Unfall zahlen Sie nichts

Die Kosten für ein Schadensgutachten gehören nach Paragraf 249 BGB zum Schaden. Getragen werden sie von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Wir rechnen direkt mit ihr ab, Sie erhalten von uns keine Rechnung.

Anders sieht es aus, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, wenn die Schuldfrage geteilt ist oder wenn Sie ein Fahrzeug vor dem Kauf prüfen lassen möchten. In diesen Fällen zahlen Sie selbst. Den Betrag nennen wir Ihnen vor dem Termin, nicht danach.

ÜBERSICHT

Wer zahlt in welcher Situation

Die folgende Übersicht deckt die Fälle ab, die uns am Niederrhein am häufigsten begegnen.

Situation Wer trägt die Kosten Was Sie zahlen
Unverschuldeter Unfall Haftpflicht des Verursachers nichts
Teilschuld, etwa 50 zu 50 anteilig nach Haftungsquote den Anteil, der Ihrer Quote entspricht
Selbst verursachter Unfall Sie, je nach Police die Kasko nach Absprache, Betrag vorab bekannt
Wildschaden Teilkasko in der Regel nichts, mit Wildschadenbescheinigung
Hagel- oder Sturmschaden Teilkasko je nach Vertrag, wir klären das vorab
Kaufberatung vor dem Gebrauchtwagenkauf Sie Festpreis, vorher genannt
Wertermittlung für Erbschaft oder Gericht Sie oder ein Dritter je nach Anlass, Betrag vorab bekannt

Wenn Sie unsicher sind, in welche Zeile Ihr Fall gehört, klären wir das in zwei Minuten am Telefon.

BERECHNUNG

Wie sich das Honorar zusammensetzt

Ein Gutachterhonorar ist kein Stundensatz. Es richtet sich nach der Höhe des Schadens, den wir feststellen. Je größer der Schaden, desto aufwendiger sind Kalkulation und Dokumentation, und desto weiter reicht die Haftung, die wir für unsere Zahlen übernehmen.

Als Orientierung dient die Honorarbefragung des BVSK. An ihr messen sich auch Versicherungen und Gerichte, deshalb sind Abrechnungen auf dieser Grundlage selten strittig.

Dazu kommen Nebenkosten. Darunter fallen Fotodokumentation, Fahrtstrecke sowie Schreib- und Portokosten. Grundhonorar und Nebenkosten weisen wir in der Rechnung getrennt aus, damit jede Position nachvollziehbar bleibt.

Einen Pauschalpreis nennen wir nicht, bevor wir wissen, worum es geht. Wer das tut, kalkuliert entweder vorsichtshalber zu hoch oder liefert später weniger, als der Fall gebraucht hätte.

RECHENBEISPIEL

Ein Beispiel aus der Praxis

Das folgende Beispiel ist vereinfacht. Die Größenordnungen orientieren sich an der BVSK-Honorarbefragung und an dem, was uns zwischen Kleve und Duisburg regelmäßig begegnet.

Ein Fahrzeug wird bei einem unverschuldeten Auffahrunfall beschädigt. Wir stellen einen Reparaturschaden von 5.800 Euro fest.

5.800 Euro

festgestellter Schaden

rund 690 Euro

Grundhonorar und Nebenkosten

0 Euro

Ihr Anteil

Die Rechnung geht an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Sie erhalten von uns keine Zahlungsaufforderung. Möglich ist das, weil Sie uns beim Termin den Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten abtreten. Das ist ein Formular, das zwei Minuten dauert.

EHRLICH GESAGT

Wann sich ein Gutachten nicht lohnt

Unterhalb von etwa 750 Euro Schadenhöhe spricht man von einem Bagatellschaden. Versicherungen erstatten die Gutachterkosten in diesem Bereich häufig nicht, und ein Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht meistens aus. Das sagen wir Ihnen am Telefon, bevor Sie einen Termin vereinbaren. Ein Auftrag, bei dem für Sie am Ende ein Minus steht, nützt keinem von uns beiden.

Der Wert ist ein Richtwert aus der Rechtsprechung und keine feste gesetzliche Grenze. Bei Hagel- und Wildschäden raten wir auch darunter oft zum Gutachten, weil Versicherungen dort einzelne Positionen gerne kürzen und die Dokumentation dann fehlt.

WENN ES STRITTIG WIRD

Wenn die Versicherung das Honorar kürzt

Es kommt vor, dass eine Versicherung die Gutachterrechnung nicht vollständig begleicht und einzelne Positionen streicht, meistens bei den Nebenkosten. Weil Sie uns den Erstattungsanspruch abgetreten haben, setzen wir uns in diesem Fall mit der Versicherung auseinander und nicht Sie.

Für Sie ändert sich dadurch nichts an der ursprünglichen Zusage. Was zwischen uns und der Versicherung geklärt wird, bleibt unser Thema.

Welche Positionen dabei am häufigsten gestrichen werden, lesen Sie im Ratgeber.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zu den Kosten

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