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Kfz-Lexikon: Fachbegriffe nach einem Unfall erklärt | Sachverständigenbüro VM Kerps
LEXIKON

Kfz-Lexikon: Fachbegriffe nach einem Unfall

Wiederbeschaffungswert, Werkstattrisiko, Quotenvorrecht. Wir erklären die Begriffe, die in Gutachten und Regulierungsschreiben auftauchen, in verständlichem Deutsch.

Nach einem Unfall bekommen Sie Schreiben, in denen Begriffe stehen, die im Alltag niemand benutzt. Von genau diesen Begriffen hängt aber ab, wie viel Geld Sie am Ende bekommen. Wir haben die wichtigsten zusammengestellt und erklären sie so, wie wir sie auch am Telefon erklären würden.

0-9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

0-9

130-Prozent-Regel

Die 130-Prozent-Regel erlaubt Ihnen, ein Fahrzeug reparieren zu lassen und die vollen Reparaturkosten ersetzt zu bekommen, solange diese höchstens 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen.

Sie greift genau dann, wenn die Versicherung eigentlich einen wirtschaftlichen Totalschaden abrechnen will. Voraussetzung ist eine vollständige Reparatur nach den Vorgaben des Gutachtens und eine Weiternutzung von mindestens sechs Monaten.

Bei fiktiver Abrechnung gilt sie nicht, denn ohne tatsächliche Reparatur fehlt der Grund für die Ausnahme.

Wie die Rechnung im Einzelnen aussieht und woran die Regel in der Praxis scheitert, haben wir in einem eigenen Ratgeber mit Rechenbeispiel aufgeschrieben.

Mehr dazu: Totalschaden und die 130-Prozent-Regel

A

Abtretungserklärung

Mit einer Abtretungserklärung übertragen Sie Ihren Anspruch auf Erstattung direkt an den Sachverständigen oder die Werkstatt, sodass diese ihr Honorar bei der Versicherung geltend machen.

Der praktische Vorteil liegt darin, dass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Ohne Abtretung bezahlen Sie das Gutachten zunächst selbst und holen sich das Geld anschließend von der gegnerischen Versicherung zurück. Mit Abtretung rechnen wir direkt mit der Versicherung ab.

Rechtlich geben Sie damit einen Teil Ihrer Forderung aus dem Unfall weiter, und zwar genau den Teil, der die Gutachterkosten betrifft. Ihr übriger Anspruch auf Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall bleibt vollständig bei Ihnen.

Ein Punkt wird dabei oft übersehen. Zahlt die Versicherung nicht oder kürzt sie, bleibt die Forderung bestehen. Bei einer sogenannten erfüllungshalber erteilten Abtretung können Sie im Zweifel selbst in Anspruch genommen werden. Deshalb sollte in der Erklärung klar geregelt sein, was in diesem Fall gilt. Bei uns ist das schriftlich festgehalten, und wir gehen einer Kürzung zuerst selbst nach.

Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen jemand an der Unfallstelle eine Abtretung vorlegt, den Sie nicht beauftragt haben. Unfallhelfer und sogenannte Schadensmanager arbeiten teilweise auf diese Weise und sichern sich Ansprüche, bevor Sie überhaupt überblicken, worum es geht. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht gelesen haben, und wählen Sie Ihren Sachverständigen selbst.

Mehr dazu: Was ein Kfz-Gutachten kostet

Altschaden

Ein Altschaden ist ein früherer Schaden am Fahrzeug, der zum Zeitpunkt des neuen Unfalls noch nicht repariert war.

Die Abgrenzung zum Vorschaden ist wichtig, weil beide Begriffe gern durcheinandergehen. Ein Vorschaden wurde repariert, ein Altschaden nicht. Für die Regulierung macht das einen erheblichen Unterschied.

Trifft der neue Unfall genau die Stelle, an der bereits ein unreparierter Schaden saß, wird es kompliziert. Die gegnerische Versicherung muss nur den Teil ersetzen, den ihr Versicherungsnehmer verursacht hat. Wo die alte Delle aufhört und die neue anfängt, lässt sich im Nachhinein oft nur schwer trennen. In solchen Fällen kürzt die Versicherung regelmäßig oder lehnt ganz ab.

Entscheidend ist deshalb die Dokumentation. Wir halten im Gutachten getrennt fest, welche Schäden dem aktuellen Unfall zuzuordnen sind und welche schon vorher bestanden. Diese Abgrenzung ist der Kern der Arbeit, wenn ein Altschaden im Spiel ist. Fotos aus der Zeit vor dem Unfall helfen dabei erheblich, ebenso ältere Gutachten oder Kostenvoranschläge.

Verschweigen ist der schlechteste Weg. Kommt ein unreparierter Altschaden später heraus, steht schnell der Vorwurf des Betrugs im Raum, und der gesamte Anspruch kann entfallen. Sagen Sie uns offen, was am Fahrzeug schon vorher war. Wir ordnen es sauber ein, und genau das schützt Sie.

Mehr dazu: Schadensgutachten nach einem Unfall

B

Bagatellschaden

Ein Bagatellschaden ist ein Kleinschaden, bei dem die Reparaturkosten so gering sind, dass die gegnerische Versicherung die Kosten für ein Gutachten nicht übernehmen muss.

Die Grenze liegt nach verbreiteter Rechtsprechung bei etwa 750 Euro Reparaturkosten. Ein fester gesetzlicher Wert ist das nicht, einzelne Gerichte setzen sie etwas höher oder niedriger an.

Unterhalb dieser Schwelle genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Beauftragen Sie trotzdem ein vollständiges Gutachten, bleiben Sie auf den Kosten möglicherweise sitzen.

Das Problem ist nur: Ob ein Schaden darunter liegt, sieht man ihm von außen nicht an. Ein Kratzer über zwei Türen wirkt harmlos und liegt nach Lackierung und Ausbau schnell im vierstelligen Bereich. Umgekehrt bleibt ein sichtbarer Stoßfängerschaden manchmal überraschend günstig.

Deshalb unser Vorgehen: Schildern Sie den Schaden kurz am Telefon, gern mit ein paar Fotos. In den meisten Fällen können wir grob einordnen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, bevor Kosten entstehen.

Ein Punkt wird dabei häufig übersehen. Selbst bei einem kleinen Schaden können Wertminderung und Nutzungsausfall anfallen, und die weist ein Kostenvoranschlag nicht aus. Bei einem jungen Fahrzeug kann sich das Gutachten deshalb auch dann lohnen, wenn die reinen Reparaturkosten niedrig liegen.

Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zur Selbstbeteiligung. Beides wird gern verwechselt. Die Bagatellgrenze betrifft die Frage, ob die gegnerische Versicherung ein Gutachten bezahlt. Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie bei Inanspruchnahme Ihrer eigenen Kasko selbst tragen. Die beiden haben nichts miteinander zu tun.

Mehr dazu: Was ein Kfz-Gutachten kostet

Beilackierung

Die Beilackierung ist das Mitlackieren angrenzender, unbeschädigter Bauteile, damit der reparierte Bereich farblich nicht auffällt.

Sie ist keine Kosmetik, sondern in vielen Fällen technisch notwendig. Moderne Lacke, besonders Metallic- und Perleffektlacke, lassen sich nicht exakt reproduzieren. Wird nur das beschädigte Teil lackiert, entsteht an der Kante ein sichtbarer Übergang. Um das zu vermeiden, läuft der Lack in das Nachbarteil aus.

Die Versicherungen streichen diese Position regelmäßig, vor allem bei fiktiver Abrechnung. Das Argument lautet, es handele sich um eine bloß mögliche, nicht um eine erforderliche Maßnahme. Ob das trägt, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von Lackart und Fahrzeugalter.

Lassen Sie tatsächlich reparieren, steht die Beilackierung auf der Werkstattrechnung, und dann greift zusätzlich das Werkstattrisiko. Bei fiktiver Abrechnung fehlt diese Rechnung, weshalb der Streit dort häufiger auftritt.

Im Gutachten weisen wir aus, ob eine Beilackierung technisch erforderlich ist und warum. Diese Begründung ist der Unterschied zwischen einer Position, die gestrichen wird, und einer, die Bestand hat. Eine bloße Auflistung ohne Erklärung lädt zur Kürzung ein.

Für Sie heißt das praktisch: Wenn Ihnen die Versicherung diese Position streicht, ist das kein Automatismus, dem Sie folgen müssen. Prüfen Sie im Regulierungsschreiben, welche Positionen gekürzt wurden und mit welcher Begründung.

Bei Uni-Lacken in kräftigen Farben ist der Übergang meist unproblematisch. Bei silbernen und grauen Metalliclacken, die auf deutschen Straßen dominieren, ist er es fast nie. Genau deshalb taucht der Streit so häufig auf.

Sprechen Sie uns an, bevor Sie eine Kürzung akzeptieren. Ob sie berechtigt ist, sehen wir am Gutachten.

Mehr dazu: Schadensgutachten nach einem Unfall

C

COC-Papiere

Die COC-Papiere sind die EU-Übereinstimmungsbescheinigung eines Fahrzeugs und belegen, dass es einem genehmigten Typ entspricht.

Gebraucht werden sie vor allem bei der Zulassung eines importierten Fahrzeugs. Wer einen Wagen aus den Niederlanden, Belgien oder einem anderen EU-Land kauft, kommt ohne dieses Dokument bei der Zulassungsstelle in der Regel nicht weiter. Am Niederrhein ist das ein Alltagsthema, weil viele Fahrzeuge über die nahe Grenze gehandelt werden.

Ausgestellt wird die Bescheinigung vom Hersteller. Fehlt sie, lässt sie sich nachbestellen, was je nach Marke einige Wochen dauern und mit Kosten verbunden sein kann. Wer ein Fahrzeug im Ausland kauft, sollte deshalb vor der Bezahlung fragen, ob die Papiere vorliegen.

Fehlen sie bei einem Fahrzeug, das Sie bereits gekauft haben, gibt es einen zweiten Weg. Über ein Vollgutachten nach Paragraf 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung lässt sich die Zulassung auch ohne COC erreichen. Das ist aufwendiger und teurer, aber möglich.

Für die Bewertung sind sie aus einem anderen Grund interessant. Sie dokumentieren die werkseitige Ausstattung, also Motorisierung, Emissionsklasse, Gewichte und technische Daten. Bei Streit darüber, welche Ausstattung ein Fahrzeug ursprünglich hatte, ist das ein belastbarer Nachweis.

Verwechselt werden sie regelmäßig mit der Zulassungsbescheinigung Teil II, umgangssprachlich Fahrzeugbrief. Beides sind unterschiedliche Dokumente. Der Brief weist den Halter aus, die COC-Papiere die technische Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ.

Bringen Sie die Unterlagen zur Begutachtung mit, wenn Sie sie haben. Sie ersparen Rückfragen und machen die Bewertung präziser.

Mehr dazu: Fahrzeugbewertung durch Sachverständigenbüro VM

D

DAT-Bewertung

Die DAT-Bewertung ist eine Fahrzeugbewertung auf Grundlage der Datenbank der Deutschen Automobil Treuhand.

Die DAT ist neben der Schwacke-Liste die zweite große Datenquelle im deutschen Kfz-Bereich. Beide arbeiten mit Marktdaten, kommen aber nicht immer zum selben Ergebnis. Welche Quelle herangezogen wird, kann bei der Regulierung mehrere hundert Euro ausmachen.

Genutzt wird sie für Wiederbeschaffungswert, Restwert und Zeitwert, außerdem für die Kalkulation von Reparaturkosten anhand hinterlegter Arbeitswerte und Ersatzteilpreise. Damit ist sie in vielen Gutachten die technische Grundlage.

Frank und Matthias Kerps sind DAT-legitimierte Sachverständige. Das bedeutet, dass wir mit dem System arbeiten dürfen und unsere Kalkulationen darauf aufbauen, was von Versicherungen und Gerichten anerkannt wird.

Wichtig bleibt trotzdem: Eine Datenbankabfrage ersetzt keine Besichtigung. Sie liefert Werte für ein Fahrzeug in üblichem Zustand. Pflegezustand, Sonderausstattung, Vorschäden und der regionale Markt verschieben das Ergebnis in beide Richtungen. Deshalb sehen wir uns jedes Fahrzeug an, statt nur eine Nummer einzugeben.

Für Sie als Kunde ist vor allem eines relevant. Im Gutachten steht, welche Grundlage verwendet wurde und mit welchen Parametern gerechnet wurde. Diese Offenlegung ist der Grund, warum sich eine abweichende Zahl der Versicherung überhaupt überprüfen lässt.

Bei Fahrzeugen, die keine Datenbank mehr sauber abbildet, etwa Youngtimern oder Sonderfahrzeugen, tritt die Datenbank in den Hintergrund. Dann zählt der Marktabgleich mit tatsächlichen Angeboten.

Wenn eine Versicherung Ihnen einen abweichenden Wert nennt, fragen Sie nach der Grundlage. Häufig unterscheidet sich nicht die Methode, sondern die Eingabe, etwa eine nicht berücksichtigte Ausstattung.

Mehr dazu: Wertermittlung durch Sachverständigenbüro VM

E

Eigenreparatur

Von Eigenreparatur spricht man, wenn Sie den Unfallschaden selbst oder in einer privaten Werkstatt beheben, statt eine Fachwerkstatt zu beauftragen.

Erlaubt ist das ohne Weiteres. Als Geschädigter entscheiden Sie, wie Sie mit dem ausgezahlten Betrag verfahren. Abgerechnet wird dann fiktiv, also auf Gutachtenbasis, ohne Werkstattrechnung.

Zwei Punkte entscheiden darüber, ob sich das rechnet. Erstens wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet, weil sie ohne Rechnung nicht anfällt. Zweitens brauchen Sie für den Nutzungsausfall einen Nachweis, dass tatsächlich repariert wurde. Diesen liefert eine Reparaturbestätigung.

Der größere Haken liegt in der Zukunft. Eine Reparatur ohne Beleg lässt sich beim Weiterverkauf schwer nachweisen. Ein Käufer sieht das Schadenbild in der Fahrzeughistorie und hat nichts in der Hand, was eine fachgerechte Instandsetzung belegt. Das drückt den Preis zusätzlich zur ohnehin bestehenden Wertminderung.

Wichtig ist außerdem die Reihenfolge. Das Gutachten muss vor der Reparatur erstellt werden, denn danach lässt sich der ursprüngliche Schadenumfang nicht mehr feststellen. Wer erst repariert und dann begutachten lässt, hat keine Grundlage mehr für die Abrechnung.

Halten Sie den Zustand vor Beginn der Arbeiten zusätzlich mit eigenen Fotos fest. Das kostet nichts und hilft, wenn später Fragen aufkommen.

Bei sicherheitsrelevanten Bauteilen raten wir grundsätzlich ab. Karosseriestruktur, Airbags, Fahrwerk und Assistenzsysteme gehören in eine Fachwerkstatt, nicht zuletzt wegen der Haftung bei einem späteren Unfall.

Bei einem alten Fahrzeug mit Blechschaden kann die Eigenreparatur dagegen eine vernünftige Entscheidung sein. Lassen Sie das Ergebnis anschließend bestätigen, dann haben Sie zumindest ein Dokument.

Mehr dazu: Schadensgutachten nach einem Unfall

F

Fiktive Abrechnung

Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den im Gutachten ermittelten Schaden auszahlen, statt das Fahrzeug reparieren zu lassen.

Als Geschädigter haben Sie dieses Wahlrecht. Sie entscheiden, ob Sie das Geld in die Werkstatt tragen, günstiger reparieren lassen oder den Wagen mit dem Schaden weiterfahren. Die Versicherung darf Sie weder zu einer bestimmten Werkstatt schicken noch die Auszahlung davon abhängig machen.

Der erste Punkt, der Geld kostet, ist die Mehrwertsteuer. Ohne Rechnung ist sie nicht angefallen, also wird sie nicht erstattet. Weist das Gutachten 5.000 Euro netto aus, sind das brutto 5.950 Euro, ausgezahlt werden aber die 5.000 Euro. Lassen Sie später doch in einer Werkstatt reparieren, können Sie die 950 Euro gegen Vorlage der Rechnung nachfordern. Dieser Weg bleibt Ihnen also offen.

Der zweite Punkt betrifft den Totalschaden. Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, ist bei fiktiver Abrechnung der Wiederbeschaffungsaufwand die Obergrenze, also der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Die 130-Prozent-Regel greift hier ausdrücklich nicht, denn sie setzt eine tatsächlich durchgeführte Reparatur voraus.

Streit gibt es regelmäßig um zwei Positionen. Versicherungen verweisen gern auf eine günstigere freie Werkstatt und kürzen die Stundensätze auf deren Niveau. Bei jüngeren Fahrzeugen mit lückenloser Scheckheftpflege ist eine solche Verweisung häufig unzulässig. Ebenso wird die Beilackierung angrenzender Teile bei fiktiver Abrechnung oft gestrichen, obwohl sie technisch notwendig sein kann.

Wann sich der Weg lohnt, hängt vom Fahrzeug ab. Bei einem älteren Wagen, den Sie ohnehin nicht mehr lange fahren, ist die Auszahlung meist die vernünftigere Entscheidung. Bei einem gepflegten Fahrzeug, das Sie behalten wollen, rechnet sich die Reparatur mit Rechnung fast immer besser.

Mehr dazu: Totalschaden und die 130-Prozent-Regel

G

Glasschaden

Ein Glasschaden betrifft Frontscheibe, Seitenscheiben, Heckscheibe oder Panoramadach, und er wird versicherungstechnisch anders behandelt als übrige Karosserieschäden.

Bei selbstverschuldeten oder ursachenlosen Schäden, etwa durch Steinschlag, greift die Teilkaskoversicherung. Der wichtige Punkt dabei: Eine Teilkaskoregulierung führt nicht zur Rückstufung. Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt unberührt. Das unterscheidet den Glasschaden von den meisten anderen Fällen.

Reparieren oder ersetzen ist die zweite Frage. Ein kleiner Steinschlag außerhalb des Sichtfelds lässt sich oft harzen, was deutlich günstiger ist. Viele Versicherer verzichten dabei sogar auf die Selbstbeteiligung. Liegt der Einschlag im Sichtfeld des Fahrers oder ist der Riss zu lang, muss die Scheibe getauscht werden.

Bei neueren Fahrzeugen kommt ein Punkt hinzu, der regelmäßig unterschätzt wird. Hinter der Frontscheibe sitzen Kameras für Spurhalte- und Notbremsassistenten. Nach einem Scheibentausch müssen diese Systeme kalibriert werden. Wird das nicht gemacht, arbeiten die Assistenten möglicherweise fehlerhaft. Diese Kalibrierung gehört in die Kalkulation und wird von Versicherungen gern übersehen.

Für die Werkstattwahl gilt dieselbe Regel wie sonst auch. Viele Versicherer verweisen bei Glasschäden auf Partnerbetriebe und locken mit dem Erlass der Selbstbeteiligung. Das ist zulässig, solange es über Ihre eigene Kasko läuft. Bei einem unverschuldeten Unfall entscheiden Sie dagegen selbst, wer die Scheibe tauscht.

Heben Sie außerdem die Rechnung auf. Beim späteren Verkauf ist der Nachweis eines fachgerechten Scheibentauschs samt Kalibrierung ein Argument, das den Wert stützt.

Entstand der Glasschaden bei einem unverschuldeten Unfall, läuft er ganz normal über die gegnerische Haftpflicht und gehört ins Gutachten wie jeder andere Schaden auch.

Mehr dazu: Schadensgutachten nach einem Unfall

H

Haftungsquote

Die Haftungsquote gibt an, zu welchem Anteil jeder Beteiligte für die Folgen eines Unfalls aufkommt.

Nicht jeder Unfall hat einen eindeutigen Verursacher. Wo beide Seiten zum Geschehen beigetragen haben, wird der Schaden geteilt, etwa im Verhältnis 70 zu 30 oder 50 zu 50. Maßgeblich sind die Betriebsgefahr der Fahrzeuge und das jeweilige Verschulden.

Für Sie bedeutet eine Quote von 70 Prozent, dass Sie 70 Prozent Ihres Schadens ersetzt bekommen. Das gilt für alle Positionen, also auch für Gutachterkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall.

Zwei Dinge sind hier wichtig. Erstens ist die von der Versicherung genannte Quote zunächst nur deren Auffassung und nicht das letzte Wort. Widerspruch ist möglich, und bei größeren Schäden lohnt er sich fast immer. Zweitens greift bei geteilter Schuld das Quotenvorrecht, wenn Sie zusätzlich kaskoversichert sind. Es sorgt dafür, dass Sie unter dem Strich mehr bekommen als den bloßen Prozentsatz.

Beides setzt voraus, dass Ihr Schaden vollständig und nachvollziehbar beziffert ist. Genau das leistet ein unabhängiges Gutachten. Wo Positionen fehlen, wird die Quote auf einen zu kleinen Betrag angewendet, und der Verlust fällt doppelt aus.

Häufige Konstellationen am Niederrhein sind Auffahrunfälle im Stau, Abbiegevorgänge an unübersichtlichen Kreuzungen und Parkplatzrempler. Gerade auf Parkplätzen wird oft pauschal geteilt, obwohl der Sachverhalt eine andere Quote hergeben würde.

Schildern Sie uns den Ablauf, bevor Sie dem Vorschlag der Versicherung zustimmen. Aus den Schadenbildern lässt sich häufig rekonstruieren, wie der Zusammenstoß tatsächlich abgelaufen ist.

Mehr dazu: Was tun nach einem Autounfall

Hagelschaden

Ein Hagelschaden entsteht durch Hagelkörner und zeigt sich meist als Vielzahl kleiner Dellen über Dach, Motorhaube und Kofferraumdeckel.

Zuständig ist die Teilkaskoversicherung. Wie beim Glasschaden führt die Regulierung nicht zu einer Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse.

Die Schwierigkeit liegt in der Erfassung. Hunderte kleiner Dellen einzeln zu zählen und zu bewerten, ist aufwendig, und genau daran scheitern pauschale Einschätzungen. Wir dokumentieren den Schaden systematisch nach Bauteil, Anzahl und Größe der Dellen. Diese Aufstellung ist die Grundlage dafür, ob eine Instandsetzung mit Ausbeultechnik ohne Lackierung ausreicht oder ob Teile lackiert oder ersetzt werden müssen.

Ein häufiger Streitpunkt ist der wirtschaftliche Totalschaden. Bei älteren Fahrzeugen übersteigen die Instandsetzungskosten den Wiederbeschaffungswert schnell, weil viele Bauteile betroffen sind. Dann entscheidet die saubere Wertermittlung darüber, was Ihnen zusteht.

Am Niederrhein treten Hagelereignisse meist lokal begrenzt und im Sommerhalbjahr auf. Nach einem größeren Ereignis sind Werkstätten und Sachverständige in der Region schnell ausgelastet. Wer zügig einen Termin macht, wartet deutlich kürzer.

Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung zeitnah und warten Sie mit der Instandsetzung, bis er dokumentiert ist. Wer vorher ausbeulen lässt, kann hinterher nicht mehr belegen, wie groß der Schaden war.

Ein Hinweis zur Wertminderung: Bei fachgerechter Instandsetzung ohne Lackierung fällt sie meist gering aus. Mussten dagegen Teile lackiert oder ersetzt werden, ist das im Fahrzeugverlauf dokumentiert und wirkt sich auf den Wert aus. Auch diese Position gehört ins Gutachten.

Mehr dazu: Wertminderung nach einem Unfall

Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung, umgangssprachlich TÜV, prüft die Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Fahrzeugs und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Mit einem Schadengutachten hat sie nichts zu tun, wird aber regelmäßig damit verwechselt. Die Hauptuntersuchung beantwortet eine einzige Frage: Darf das Fahrzeug weiter am Straßenverkehr teilnehmen? Sie sagt nichts über den Wert, nichts über die Höhe eines Unfallschadens und nichts über Ihre Ansprüche gegenüber einer Versicherung.

Umgekehrt ersetzt ein Gutachten auch keine Hauptuntersuchung. Beides sind unterschiedliche Dokumente mit unterschiedlichem Zweck und unterschiedlichen Prüfstellen.

Berührungspunkte gibt es dennoch. Nach einem größeren Unfall kann eine erneute Vorführung erforderlich sein, wenn sicherheitsrelevante Bauteile betroffen waren. Und wer nach einer verweigerten Plakette wissen will, was tatsächlich am Fahrzeug ist und was eine Instandsetzung kosten würde, ist beim Sachverständigen richtig.

Ein praktischer Fall aus dem Alltag: Nach einem Unfall verweigert die Prüfstelle die Plakette, weil sicherheitsrelevante Mängel vorliegen. Damit wissen Sie zwar, dass etwas nicht stimmt, aber nicht, was die Instandsetzung kostet und ob sie sich lohnt. Genau diese Lücke schließt ein Gutachten.

Den Unterschied zwischen beiden Dokumenten haben wir in einem eigenen Ratgeber ausführlicher erklärt, samt Kostenvoranschlag als drittem Begriff, der regelmäßig dazwischenrutscht.

Wir führen keine Hauptuntersuchungen durch. Wenn Sie unsicher sind, welches Dokument Sie in Ihrer Situation brauchen, klären wir das im Gespräch, bevor Sie den falschen Weg gehen.

Mehr dazu: Unterschied Fahrzeugprüfung und Kfz-Gutachten

I

Integritätsinteresse

Das Integritätsinteresse bezeichnet Ihr berechtigtes Interesse daran, Ihr vertrautes Fahrzeug zu behalten, statt sich mit einer Geldsumme abfinden zu lassen.

Der Begriff klingt abstrakt, hat aber sehr konkrete Folgen. Er ist die rechtliche Begründung dafür, dass Sie ein Fahrzeug auch dann reparieren lassen dürfen, wenn die Reparatur teurer ist als die Anschaffung eines gleichwertigen Wagens. Genau darauf stützt sich die 130-Prozent-Regel.

Dahinter steht ein einfacher Gedanke. Ein Auto, das Sie seit Jahren fahren, dessen Zustand und Historie Sie kennen, ist für Sie mehr wert als ein fremdes Fahrzeug zum gleichen Preis. Dieses Interesse erkennt die Rechtsprechung an.

Nachgewiesen wird es durch die Weiternutzung. Wer nach der Reparatur mindestens sechs Monate weiterfährt, belegt damit, dass es ihm tatsächlich um den Erhalt des Fahrzeugs ging und nicht um eine höhere Auszahlung. Ein schneller Verkauf danach kann eine Rückforderung auslösen.

Der Begriff spielt außerdem eine Rolle, wenn es um die Frage geht, ob eine Reparatur vollständig sein muss. Eine Notreparatur, die das Fahrzeug nur fahrbereit macht, genügt nicht. Die Rechtsprechung verlangt eine Instandsetzung nach den Vorgaben des Gutachtens, weil nur sie belegt, dass es Ihnen um den Erhalt des Fahrzeugs ging.

Dokumentieren Sie die Reparatur deshalb sauber, entweder durch die Werkstattrechnung oder durch eine Reparaturbestätigung.

Umgekehrt entfällt das Argument, wenn Sie fiktiv abrechnen. Ohne Reparatur gibt es kein Integritätsinteresse, das geschützt werden müsste, und damit auch keine Erweiterung auf 130 Prozent.

Wer den Wagen ohnehin behalten will, sollte das früh sagen. Wir prüfen dann gezielt, ob die Grenze eingehalten ist, bevor Sie sich festlegen.

Mehr dazu: Totalschaden und die 130-Prozent-Regel

J

Jahreswagen

Ein Jahreswagen ist ein Gebrauchtwagen, der etwa ein Jahr alt ist und meist aus dem Besitz eines Herstellers, Händlers oder Werksangehörigen stammt.

Für die Bewertung ist diese Gruppe interessant, weil hier der stärkste Wertverlust bereits stattgefunden hat. Ein Neuwagen verliert im ersten Jahr überdurchschnittlich, danach flacht die Kurve ab. Wer einen Jahreswagen kauft, zahlt deutlich weniger für ein praktisch neues Fahrzeug.

Bei einem Unfallschaden wirkt sich das Alter unmittelbar aus. Die merkantile Wertminderung fällt bei jungen Fahrzeugen am höchsten aus, weil der Abstand zum unfallfreien Vergleichsfahrzeug hier am größten ist. Bei einem Jahreswagen liegt sie regelmäßig deutlich über dem, was Versicherungen von sich aus anbieten.

Auch die Frage der Werkstattwahl stellt sich hier anders. Bei einem Fahrzeug dieses Alters mit lückenloser Wartungshistorie ist eine Verweisung auf eine günstigere freie Werkstatt häufig unzulässig. Die Reparatur gehört in die Fachwerkstatt, und zwar zu deren Stundensätzen.

Ein Blick in die Papiere schafft Klarheit. Zahl der Vorhalter, Erstzulassung und Serviceeinträge sagen mehr über ein Fahrzeug aus als die Bezeichnung im Inserat. Bei einem Fahrzeug im mittleren fünfstelligen Bereich lohnt sich eine Kaufberatung vor dem Kauf fast immer.

Vor dem Kauf lohnt eine Prüfung. Nicht jeder Jahreswagen ist ein Vorführwagen mit wenigen Kilometern. Mietrückläufer laufen ebenfalls unter dieser Bezeichnung und haben oft eine deutlich härtere Nutzung hinter sich.

Mehr dazu: Wertminderung nach einem Unfall

K

Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist die Kalkulation einer Werkstatt darüber, was eine Reparatur voraussichtlich kostet.

Er beantwortet genau eine Frage, nämlich was die Instandsetzung kostet. Für einen Kleinschaden unterhalb der Bagatellgrenze reicht das aus.

Sobald es um mehr geht, fehlen entscheidende Angaben. Ein Kostenvoranschlag weist weder Wertminderung noch Nutzungsausfall aus, er nennt keinen Wiederbeschaffungswert und keinen Restwert, und er dokumentiert den Schadenhergang nicht. Genau diese Positionen sind es aber, die bei der Regulierung Geld bringen. Wer nur einen Kostenvoranschlag einreicht, verzichtet auf sie, ohne es zu merken.

Hinzu kommt die Rolle des Erstellers. Die Werkstatt, die kalkuliert, will anschließend reparieren. Ein Sachverständiger hat dieses Interesse nicht und ist zur Neutralität verpflichtet. Vor Gericht und gegenüber Versicherungen zählt dieser Unterschied.

Die Kosten für den Voranschlag werden übrigens meist mit dem Reparaturauftrag verrechnet. Lassen Sie woanders reparieren, kann die Werkstatt sie in Rechnung stellen.

Ein verbreiteter Irrtum betrifft die Erstattung. Reicht die gegnerische Versicherung nur einen Kostenvoranschlag als ausreichend zurück, heißt das nicht, dass Ihnen kein Gutachten zusteht. Oberhalb der Bagatellgrenze entscheiden Sie, welche Grundlage Sie wählen.

Wer bereits einen Kostenvoranschlag hat und unsicher ist, ob er reicht, kann ihn uns kurz zeigen. Aus der Kalkulationssumme lässt sich meist schnell sagen, ob sich das Gutachten lohnt.

Unsere Empfehlung ist unspektakulär: Bei einem sichtbar kleinen Schaden am älteren Fahrzeug genügt der Kostenvoranschlag. Bei allem darüber, und besonders bei jungen Fahrzeugen, ist das Gutachten die bessere Grundlage.

Mehr dazu: Unterschied Fahrzeugprüfung und Kfz-Gutachten

L

Leasingrückgabe

Bei der Leasingrückgabe wird das Fahrzeug am Vertragsende begutachtet, und Schäden über die normale Abnutzung hinaus werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Genau an dieser Grenze entsteht der Streit. Was als übliche Gebrauchsspur gilt und was als Schaden, ist Auslegungssache. Ein Leasinggeber hat ein wirtschaftliches Interesse daran, die Grenze eng zu ziehen. Nachforderungen im vierstelligen Bereich sind keine Seltenheit.

Die wirksamste Vorbereitung ist ein eigenes Gutachten vor der Rückgabe. Sie wissen dann vorher, womit zu rechnen ist, und können entscheiden, ob sich eine Instandsetzung im Vorfeld lohnt. Häufig ist das günstiger, als die Position vom Leasinggeber abrechnen zu lassen.

Die Bewertung erfolgt nach anerkannten Kriterien und nicht nach Gefühl. Erfasst werden Lackzustand, Steinschläge, Felgen, Innenraum, Reifenprofil und die Vollständigkeit der Ausstattung, also auch Zweitschlüssel und Serviceheft. Gerade fehlende Papiere und Schlüssel werden regelmäßig teuer nachberechnet.

Ebenso wichtig ist die Dokumentation zum Zeitpunkt der Rückgabe. Fotografieren Sie das Fahrzeug rundum, mit Datum, bevor Sie die Schlüssel übergeben. Ohne diesen Nachweis lässt sich später kaum klären, ob ein Schaden schon vorhanden war oder erst danach entstand.

Melden Sie sich rechtzeitig, idealerweise vier bis sechs Wochen vor dem Rückgabetermin. Dann bleibt Zeit, kleinere Dinge in Ruhe erledigen zu lassen, statt unter Druck zu entscheiden.

Ein Sonderfall ist ein Unfallschaden während der Leasingzeit. Hier kommt neben den Reparaturkosten die merkantile Wertminderung ins Spiel, denn der Wertverlust trifft den Leasinggeber als Eigentümer. Auch das gehört ins Gutachten, damit die Ansprüche sauber zugeordnet werden können.

Mehr dazu: Fahrzeugbewertung durch Sachverständigenbüro VM

M

Marderschaden

Ein Marderschaden entsteht, wenn ein Marder Kabel, Schläuche oder Dämmmaterial im Motorraum durchbeißt.

Reguliert wird er über die Teilkaskoversicherung, ohne Rückstufung. Der entscheidende Punkt liegt aber im Kleingedruckten: Viele ältere Tarife decken ausschließlich den Bissschaden selbst, also das durchtrennte Kabel. Die eigentlich teuren Folgeschäden, etwa ein überhitzter Motor nach einem beschädigten Kühlwasserschlauch, sind dann nicht mitversichert.

Neuere Tarife schließen Folgeschäden oft ein, teilweise mit einer Obergrenze. Ein Blick in die Bedingungen lohnt sich, bevor etwas passiert.

Erkennbar ist ein Marderschaden häufig erst, wenn eine Warnleuchte angeht oder das Fahrzeug liegen bleibt. Bissspuren an Dämmmatten und Kabelbäumen sind bei genauem Hinsehen aber meist eindeutig zuzuordnen. Genau diese Zuordnung ist der Grund, warum wir uns solche Schäden ansehen: Die Versicherung muss nachvollziehen können, dass es sich um Tierbiss handelt und nicht um Verschleiß.

Vorbeugen hilft mehr als jede Reparatur. Motorwäsche entfernt fremde Duftmarken, Drahtgitter und Ultraschallgeräte erschweren den Zugang. Ein garantierter Schutz ist beides nicht, aber der Aufwand ist gering gemessen an den möglichen Folgekosten.

Wenn Sie den Verdacht haben, öffnen Sie die Motorhaube und sehen Sie nach, bevor Sie weiterfahren. Ein durchgebissener Kühlwasserschlauch macht sich erst bemerkbar, wenn der Motor bereits zu heiß geworden ist, und dann geht es um ganz andere Summen.

Am Niederrhein mit seinen vielen ländlich gelegenen Ortsteilen kommt das regelmäßig vor, besonders bei Fahrzeugen, die nachts draußen stehen. Wer wechselnde Stellplätze nutzt, ist besonders betroffen, weil Marder ihr Revier gegen fremde Gerüche verteidigen.

Mehr dazu: Schadensgutachten nach einem Unfall

Merkantile Wertminderung

Die merkantile Wertminderung ist der Wertverlust, der einem Fahrzeug nach einem Unfall bleibt, auch wenn es fachgerecht repariert wurde.

Sie entsteht, weil Käufer für ein Unfallfahrzeug weniger zahlen, selbst bei einwandfreier Instandsetzung. Der Verlust ist real, taucht aber in keiner Werkstattrechnung auf.

Sie steht Ihnen als eigene Schadenposition zu und wird häufig übersehen, weil die Versicherung sie von sich aus selten anbietet.

Wann sie zusteht, wie die Höhe ermittelt wird und warum sie in der Regulierung so oft fehlt, haben wir in einem eigenen Ratgeber ausführlich erklärt.

Mehr dazu: Wertminderung nach einem Unfall

Mietwagenkosten

Mietwagenkosten sind die Kosten für ein Ersatzfahrzeug während der Reparatur oder während der Wiederbeschaffung nach einem Totalschaden.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt sie grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung. Sie sind die Alternative zur Nutzungsausfallentschädigung, beides zusammen gibt es nicht.

Ein Punkt sorgt regelmäßig für böse Überraschungen. Viele Autovermieter bieten einen sogenannten Unfallersatztarif an, der deutlich über dem normalen Mietpreis liegt. Versicherungen erstatten davon häufig nur den ortsüblichen Normaltarif, und die Differenz bleibt an Ihnen hängen. Fragen Sie deshalb ausdrücklich nach dem Normaltarif und lassen Sie sich den Preis schriftlich geben.

Die Fahrzeugklasse muss außerdem passen. Wer einen Kompaktwagen fährt, bekommt keinen Oberklassewagen ersetzt. Üblich ist sogar eine Klasse darunter, weil Sie eigene Kosten wie Verschleiß und Abschreibung einsparen. Alternativ wird ein Abzug von etwa zehn Prozent vorgenommen.

Bei geringer Fahrleistung lohnt sich die Rechnung. Wer während der Reparatur nur wenige Kilometer fährt, bekommt unter Umständen keinen Mietwagen ersetzt, wohl aber Nutzungsausfall. In diesem Fall ist die Entschädigung die bessere Wahl.

Wer ohnehin einen Zweitwagen im Haushalt hat, sollte vorsichtig sein. Steht ein anderes Fahrzeug jederzeit zur Verfügung, kann sowohl der Anspruch auf einen Mietwagen als auch auf Nutzungsausfall entfallen.

Klären Sie die Frage am besten, bevor Sie den Mietwagen buchen. Ein kurzes Telefonat kann hier vierstellige Beträge sparen.

Maßgeblich für die Dauer ist der Zeitraum aus dem Gutachten, nicht die Zeit, die Sie den Wagen tatsächlich gemietet haben.

Mehr dazu: Schadensgutachten nach einem Unfall

N

Nutzungsausfallentschädigung

Die Nutzungsausfallentschädigung ist eine Zahlung für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen können, ohne dass Sie einen Mietwagen nehmen.

Sie ist die Alternative zum Mietwagen und für viele die bessere Wahl. Wer während der Reparatur ohnehin mit dem Rad fährt oder ein Zweitfahrzeug hat, bekommt Geld statt eines Autos, das nur herumsteht.

Die Höhe richtet sich nach einer Tabelle, die Fahrzeuge in Gruppen einteilt. Maßgeblich sind Modell und Alter. Bei einem gängigen Kompaktwagen bewegt sich der Tagessatz im mittleren zweistelligen Bereich, bei älteren Fahrzeugen rutscht die Einstufung eine Gruppe nach unten.

Entscheidend ist der Zeitraum, und genau der steht im Gutachten. Bei einer Reparatur ist es die Reparaturdauer zuzüglich der Zeit, die Sie zum Beauftragen brauchen. Bei einem Totalschaden ist es die Wiederbeschaffungsdauer. Ist dieser Zeitraum nicht sauber ausgewiesen, kürzt die Versicherung auf einen Wert nach eigenem Ermessen.

Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Sie müssen das Fahrzeug tatsächlich nutzen wollen und dazu in der Lage sein. Wer im Krankenhaus liegt oder im Urlaub ist, hat für diese Zeit keinen Anspruch. Und der Ausfall muss real sein, ein sofort verfügbares Zweitfahrzeug im Haushalt kann den Anspruch entfallen lassen.

Haben Sie fiktiv abgerechnet und trotzdem repariert, brauchen Sie eine Reparaturbestätigung als Nachweis. Ohne sie zahlt die Versicherung in der Regel nicht.

Mehr dazu: Schadensgutachten nach einem Unfall

O

Oldtimer-Gutachten

Ein Oldtimer-Gutachten bewertet ein historisches Fahrzeug, meist für die Versicherung, für das H-Kennzeichen oder für einen Verkauf.

Die drei Anlässe verlangen unterschiedliche Dokumente, was regelmäßig verwechselt wird. Für das H-Kennzeichen ist eine Begutachtung nach Paragraf 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich, die eine amtlich anerkannte Prüforganisation durchführt. Sie bestätigt den erhaltenswerten Zustand und das Alter von mindestens 30 Jahren.

Ein Wertgutachten ist etwas anderes. Es beziffert, was das Fahrzeug wert ist, und wird für Oldtimerversicherungen gebraucht, die den Wert bei Vertragsabschluss festschreiben. Ohne eine solche Bewertung riskieren Sie im Schadenfall eine Unterversicherung, also eine Auszahlung deutlich unter dem tatsächlichen Wert.

Bewertet wird nach einem Zustandsnoten-System von 1 bis 5, wobei 1 ein makelloses Fahrzeug in Sammlerqualität bezeichnet und 5 ein restaurierungsbedürftiges. Zwischen den Noten liegen erhebliche Wertunterschiede, weshalb die Einstufung sorgfältig begründet sein muss.

Zur Bewertung gehören Originalität, Qualität früherer Restaurierungen, Übereinstimmung von Motor- und Fahrgestellnummer, Dokumentation und Historie. Ein Fahrzeug mit lückenlosen Unterlagen ist deutlich mehr wert als ein technisch gleichwertiges ohne Papiere.

Am Niederrhein gibt es eine lebendige Oldtimerszene mit eigenen Treffen und Ausfahrten. Wir bewerten Fahrzeuge dort, wo sie stehen, auch in der Scheune oder in der Garage, und unabhängig davon, ob sie fahrbereit sind.

Der Wert historischer Fahrzeuge verändert sich mit dem Markt. Für die Versicherung sollte die Bewertung deshalb regelmäßig aktualisiert werden, in der Regel alle zwei bis drei Jahre.

Mehr dazu: Wertermittlung durch Sachverständigenbüro VM

P

Prüfbericht

Ein Prüfbericht ist die Stellungnahme, mit der eine Versicherung ein vorgelegtes Gutachten überprüfen lässt, meist durch einen von ihr beauftragten Dienstleister.

Er kommt oft wenige Tage nach dem Gutachten und kürzt einzelne Positionen. Typisch sind niedrigere Stundenverrechnungssätze, gestrichene Beilackierung, eine reduzierte Wertminderung oder ein höherer Restwert aus einer Restwertbörse.

Wichtig ist die Einordnung: Ein Prüfbericht ist kein Gutachten. Er entsteht am Schreibtisch, ohne dass jemand das Fahrzeug gesehen hat, und er wird von der Partei bezahlt, die zahlen soll. Rechtlich ist er eine Meinung, nicht mehr.

Für Sie heißt das, Sie müssen ihn nicht hinnehmen. Widerspruch ist möglich, und in vielen Fällen lohnt er sich, weil die Kürzungen pauschal begründet sind.

Häufig ist der Prüfbericht auch inhaltlich angreifbar. Wer ein Fahrzeug nie gesehen hat, kann nicht beurteilen, ob eine Beilackierung nötig war oder ob ein Bauteil reparabel gewesen wäre. Genau darauf stützt sich unsere Stellungnahme.

Unser Vorgehen: Schicken Sie uns den Prüfbericht. Wir gleichen ihn Position für Position gegen unser Gutachten ab und nehmen schriftlich Stellung. Das kostet Sie nichts extra und ist Teil unserer Arbeit, wenn wir das Gutachten erstellt haben.

Bei größeren Differenzen und wenn die Versicherung auf ihrer Position beharrt, ist zusätzlich ein Verkehrsrechtsanwalt sinnvoll. Bei unverschuldeten Unfällen trägt auch diese Kosten die Gegenseite.

Ein Hinweis zur Reihenfolge: Akzeptieren Sie keine Abschlagszahlung mit dem Zusatz, damit sei der Fall erledigt, solange der Prüfbericht nicht geklärt ist. Wer unterschreibt, verzichtet damit unter Umständen auf den Rest.

Mehr dazu: Was ein Kfz-Gutachten kostet

Q

Quotenvorrecht

Das Quotenvorrecht sorgt bei geteilter Schuld dafür, dass zuerst die Schadenpositionen ersetzt werden, die Ihre eigene Kaskoversicherung nicht abdeckt.

Der Effekt wird fast immer unterschätzt. Bei einer Haftungsquote von 50 zu 50 erwarten die meisten, von jeder Position die Hälfte zu bekommen. So funktioniert die Rechnung aber nicht. Die Quote wird zuerst auf die Posten verrechnet, für die Ihre Kaskoversicherung nicht einspringt.

Ein Beispiel mit gerundeten Zahlen. Der Gesamtschaden beträgt 8.425 Euro: 6.000 Euro Reparaturkosten, 900 Euro Gutachterkosten, 800 Euro Wertminderung, 700 Euro Nutzungsausfall und 25 Euro Auslagenpauschale. Die Selbstbeteiligung Ihrer Vollkasko liegt bei 500 Euro.

Bei einer Quote von 50 Prozent schuldet die gegnerische Haftpflicht 4.212,50 Euro. Die Posten, die Ihre Kasko nicht trägt, summieren sich auf 2.925 Euro, nämlich Selbstbeteiligung, Gutachterkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Pauschale. Weil dieser Betrag unter den 4.212,50 Euro liegt, werden diese Positionen vollständig ersetzt und nicht etwa halbiert. Erst der Rest fließt auf die Reparaturkosten, die ohnehin über die Kasko laufen.

Ohne Quotenvorrecht bekämen Sie auf dieselben Posten nur 1.462,50 Euro. Die Differenz beträgt fast 1.500 Euro, allein durch die richtige Reihenfolge der Verrechnung.

Vorausgesetzt, die Positionen stehen überhaupt im Gutachten. Genau daran scheitert es in der Praxis am häufigsten. Wo Wertminderung und Nutzungsausfall nicht ausgewiesen sind, läuft das Quotenvorrecht ins Leere, weil es nichts gibt, worauf es sich anwenden ließe. Bei strittiger Schuldfrage sollten Sie zusätzlich einen Verkehrsrechtsanwalt einschalten.

Mehr dazu: Was ein Kfz-Gutachten kostet

R

Reparaturbestätigung

Eine Reparaturbestätigung ist ein kurzes Dokument des Sachverständigen, das belegt, dass ein Fahrzeug tatsächlich und fachgerecht repariert wurde.

Gebraucht wird sie immer dann, wenn Sie keine Werkstattrechnung vorlegen können, aber trotzdem etwas nachweisen müssen. Drei Fälle decken fast alles ab.

Sie haben fiktiv abgerechnet und wollen Nutzungsausfall geltend machen. Die Versicherung zahlt den Nutzungsausfall nur, wenn das Fahrzeug in dieser Zeit wirklich nicht verfügbar war. Ohne Rechnung ist die Bestätigung Ihr einziger Beleg dafür.

Sie rechnen nach der 130-Prozent-Regel ab. Hier ist die vollständige Reparatur nach den Vorgaben des Gutachtens die Bedingung für den Anspruch. Eine Teilreparatur bringt ihn zu Fall, deshalb muss der Umfang dokumentiert sein.

Sie haben selbst oder in einer Bekanntenwerkstatt repariert. Ohne Nachweis unterstellt die Versicherung im Zweifel, dass der Schaden noch besteht, was spätestens beim Weiterverkauf oder bei einem zweiten Unfall zum Problem wird.

Der Aufwand ist gering. Wir sehen uns das Fahrzeug an, gleichen den Zustand mit dem ursprünglichen Gutachten ab und halten das Ergebnis mit Fotos fest. Ein vollständiges zweites Gutachten ist dafür nicht nötig und wäre auch nicht erstattungsfähig.

Wichtig ist der Zeitpunkt. Die Bestätigung muss nach Abschluss der Arbeiten erstellt werden und vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Nutzungsausfall geltend machen. Wer sie erst Monate später anfordert, wenn die Versicherung bereits gekürzt hat, verliert Zeit und Verhandlungsposition.

Mehr dazu: Unsere Leistungen im Überblick

Restwert

Der Restwert ist der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug im aktuellen Zustand noch erzielt.

Bei einer Abrechnung auf Totalschadenbasis wird er vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Je höher er angesetzt wird, desto weniger bleibt für Sie übrig, weshalb Versicherungen ihn gern hoch ansetzen.

Als Geschädigter dürfen Sie sich auf den Restwert stützen, den ein unabhängiger Sachverständiger auf dem für Sie zugänglichen regionalen Markt ermittelt hat. Wichtig ist, dass das Gutachten vor dem Verkauf vorliegt.

Wie die Ermittlung im Einzelnen funktioniert und wie sie mit Wiederbeschaffungswert und Zeitwert zusammenhängt, haben wir auf unserer Leistungsseite ausführlich dargestellt.

Mehr dazu: Wertermittlung durch Sachverständigenbüro VM

Restwertbörse

Eine Restwertbörse ist eine Online-Plattform, auf der Versicherungen und Händler Gebote für beschädigte Fahrzeuge einholen.

Für die Versicherung ist das ein wirksames Instrument, denn dort bieten überregional tätige Aufkäufer, teilweise aus dem Ausland. Die Gebote liegen regelmäßig über dem, was Sie in Ihrer Region tatsächlich erzielen würden. Ein höherer Restwert bedeutet für Sie eine geringere Entschädigung.

Der entscheidende Punkt: Sie müssen darauf nicht warten. Als Geschädigter dürfen Sie Ihr Fahrzeug zu dem Restwert verkaufen, den Ihr Sachverständiger auf dem für Sie zugänglichen Markt ermittelt hat. Legt die Versicherung anschließend ein höheres Gebot vor, ist das grundsätzlich unbeachtlich, sofern Sie zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits ein Gutachten hatten.

Umgekehrt gilt: Wer verkauft, bevor das Gutachten vorliegt, gibt dieses Argument aus der Hand. Dann steht Aussage gegen Aussage, und die Versicherung rechnet mit ihrem Wert.

Ein zweiter Punkt betrifft den Aufwand. Ein Aufkäufer aus dem Ausland bedeutet für Sie Abholung, Abmeldung und Papierabwicklung mit einem unbekannten Gegenüber. Diesen Aufwand müssen Sie nicht auf sich nehmen. Am Niederrhein kennen wir den regionalen Markt und können einschätzen, was ein beschädigtes Fahrzeug hier tatsächlich bringt.

Ein dritter Punkt betrifft die Frist. Legt die Versicherung ein Restwertangebot vor, ist es meist nur wenige Tage gültig und mit Druck verbunden. Lassen Sie sich davon nicht treiben. Solange Ihr Gutachten vorliegt, haben Sie eine belastbare Grundlage und müssen nicht innerhalb von 48 Stunden entscheiden.

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Angebot für Sie günstig oder ungünstig ist, rufen Sie an, bevor Sie zusagen.

Mehr dazu: Wertermittlung und Restwert

Rückstufung

Die Rückstufung ist die Verschlechterung Ihrer Schadenfreiheitsklasse, nachdem Ihre eigene Versicherung einen Schaden reguliert hat.

Sie betrifft Sie nur, wenn Ihre eigene Kasko oder Ihre eigene Haftpflicht zahlt. Bei einem unverschuldeten Unfall, den die gegnerische Haftpflicht reguliert, bleibt Ihre Einstufung unberührt. Das ist der wichtigste Satz zu diesem Thema, und er ist vielen nicht klar.

Teuer wird eine Rückstufung vor allem deshalb, weil sie nicht einmalig wirkt. Sie zahlen über Jahre einen höheren Beitrag, bis Sie sich wieder hochgearbeitet haben. Bei einem kleineren Kaskoschaden kann die Summe dieser Mehrbeiträge den ausgezahlten Betrag übersteigen.

Ein Blick auf die Größenordnung hilft bei der Entscheidung. Wer von Schadenfreiheitsklasse 20 auf 10 zurückfällt, zahlt je nach Anbieter über Jahre mehrere hundert Euro zusätzlich. Bei einem Kaskoschaden von 1.200 Euro kann das den Vorteil vollständig auffressen. Ihre Versicherung ist verpflichtet, Ihnen diese Zahlen auf Nachfrage zu nennen.

Deshalb lohnt sich die Rechnung vor der Schadenmeldung. Fragen Sie Ihre Versicherung nach dem sogenannten Rückkaufbetrag, also dem Betrag, mit dem Sie die Rückstufung nachträglich abwenden können. Liegt er unter dem Schaden, zahlen Sie besser selbst.

Bei geteilter Schuld greift zusätzlich das Quotenvorrecht. Der Rückstufungsschaden gehört zu den Positionen, die Sie beim Unfallgegner geltend machen können, wenn Ihre Kasko in Vorleistung gegangen ist. Auch hier gilt: Ohne ein Gutachten, das die einzelnen Positionen sauber ausweist, lässt sich das nicht durchsetzen.

Mehr dazu: Kosten eines Kfz-Gutachtens

S

Sachverständigenkosten

Sachverständigenkosten sind die Kosten für das Gutachten. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt sie in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Sie zählen zum erstattungsfähigen Schaden, weil ein Geschädigter den Umfang seines Schadens ohne Fachmann nicht beziffern kann. Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht dafür nicht, weil er Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und Restwert nicht enthält.

Eine Grenze gibt es nach unten. Bei einem Bagatellschaden unterhalb von rund 750 Euro Reparaturkosten muss die Versicherung das Gutachten nicht bezahlen. In diesem Bereich genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag. Ob ein Schaden darunter liegt, lässt sich am Telefon meist grob einschätzen, bevor Kosten entstehen.

Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Schadenhöhe und nicht nach aufgewendeten Stunden. Dahinter steht die Haftung: Wer ein Gutachten über 20.000 Euro erstellt, haftet für dessen Richtigkeit in ganz anderem Umfang als bei 2.000 Euro. Dazu kommen Nebenkosten für Fotos, Fahrt und Schreibarbeit.

Kürzungen sind Alltag. Versicherungen streichen einzelne Nebenkosten oder verweisen auf angeblich übliche Honorartabellen. Für Sie ändert das nichts, denn eine solche Kürzung geht nicht zu Ihren Lasten. Wir klären das direkt mit der Versicherung.

Wichtig ist nur, wer beauftragt. Bei einem unverschuldeten Unfall wählen Sie den Sachverständigen selbst aus. Ein Gutachter, den die gegnerische Versicherung schickt, arbeitet in deren Auftrag und nicht in Ihrem.

Mehr dazu: Kosten eines Kfz-Gutachtens im Detail

Schadenfreiheitsklasse

Die Schadenfreiheitsklasse gibt an, wie viele Jahre Sie unfallfrei gefahren sind, und bestimmt darüber, wie hoch Ihr Versicherungsbeitrag ausfällt.

Mit jedem schadenfreien Jahr rücken Sie eine Klasse nach oben und zahlen einen kleineren Prozentsatz des Grundbeitrags. Meldet Ihre Versicherung einen Schaden, geht es mehrere Stufen zurück, meist deutlich weiter, als ein Jahr Sie nach vorn gebracht hat.

Für Sie als Geschädigten ist vor allem eines wichtig: Ein unverschuldeter Unfall, der über die gegnerische Haftpflicht läuft, berührt Ihre Klasse nicht. Sie bleiben eingestuft, wo Sie sind. Nur wenn Sie Ihre eigene Kasko in Anspruch nehmen, wirkt sich das aus.

Die Einstufung ist übertragbar, etwa auf den Ehepartner oder auf ein Kind, das den Führerschein macht. Beim Wechsel der Versicherung wird sie ebenfalls mitgenommen, allerdings rechnen die Anbieter unterschiedlich, sodass dieselbe Klasse nicht überall denselben Prozentsatz bedeutet.

Ein Sonderfall ist der Rabattschutz, den viele Anbieter gegen Aufpreis anbieten. Damit bleibt die Einstufung nach einem Schaden erhalten. Prüfen Sie im Vertrag, ob er für einen oder für mehrere Schäden gilt und ob er bei einem Anbieterwechsel erhalten bleibt, denn genau dort endet er häufig.

Unabhängig davon gilt: Bevor Sie einen Schaden Ihrer eigenen Versicherung melden, lohnt sich die Frage, ob es sich rechnet. Bei einem unverschuldeten Unfall stellt sich die Frage gar nicht erst, weil die Gegenseite zahlt.

Wer nach einem Schaden über einen Wechsel nachdenkt, sollte das nicht überstürzen. Die Rückstufung wandert mit, sie verschwindet durch einen Anbieterwechsel nicht.

Mehr dazu: Kosten und Erstattung im Überblick

Schadenminderungspflicht

Die Schadenminderungspflicht verpflichtet Sie, den Schaden nach einem Unfall nicht unnötig größer werden zu lassen.

Sie klingt bedrohlicher, als sie ist. Verlangt wird kein besonderer Aufwand, sondern das, was ein vernünftiger Mensch ohnehin tun würde. Ein beschädigtes Fahrzeug gehört nicht wochenlang in den Regen gestellt, wenn dadurch Wasser eindringt und der Schaden wächst.

In der Praxis geht es meist um drei Punkte. Die Reparatur sollte in angemessener Zeit beauftragt werden, nicht Monate später. Ein Mietwagen muss zur Fahrzeugklasse passen, ein Kleinwagen rechtfertigt keine Oberklasse. Und wer sein Fahrzeug ohnehin kaum nutzt, kann keinen Nutzungsausfall für einen langen Zeitraum verlangen.

Was die Pflicht ausdrücklich nicht bedeutet: Sie müssen nicht die billigste Werkstatt suchen, nicht auf ein Gutachten verzichten und nicht das Angebot der gegnerischen Versicherung annehmen, nur weil es schnell auf dem Tisch liegt. Der Anspruch auf eine fachgerechte Reparatur zu ortsüblichen Sätzen bleibt bestehen.

Umgekehrt kann die Pflicht auch für Sie sprechen. Wenn Sie das beschädigte Fahrzeug unterstellen, um weiteren Schaden zu vermeiden, sind die Standkosten ersatzfähig. Dasselbe gilt für ein Abschleppen von der Unfallstelle. Wer handelt, um den Schaden klein zu halten, bekommt diese Kosten ersetzt.

Dokumentieren Sie in solchen Fällen, warum Sie so entschieden haben. Ein kurzer Vermerk mit Datum und ein paar Fotos reichen meistens aus.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Entscheidung Ihnen später vorgehalten werden kann, fragen Sie kurz nach. Meistens klärt sich das in zwei Minuten am Telefon.

Mehr dazu: Was tun nach einem Autounfall

Schwacke-Liste

Die Schwacke-Liste ist eine Marktdatensammlung, aus der sich Gebrauchtwagenwerte sowie die Tabellenwerte für Mietwagen und Nutzungsausfall ableiten lassen.

Sie ist im Kfz-Bereich seit Jahrzehnten etabliert und liegt vielen Gutachten zugrunde. Neben der Schwacke-Liste wird häufig die DAT-Bewertung herangezogen. Beide kommen nicht immer zum selben Ergebnis, was in der Regulierung regelmäßig zu Diskussionen führt.

Für Sie relevant wird das an zwei Stellen. Beim Wiederbeschaffungswert entscheidet die Datengrundlage darüber, was Ihnen bei einem Totalschaden zusteht. Und bei den Mietwagenkosten streiten Versicherungen gern darüber, ob die Schwacke-Werte oder die günstigeren Werte einer anderen Erhebung anzusetzen sind.

Eine Tabelle ersetzt allerdings keine Besichtigung. Sie liefert einen Ausgangswert für ein Fahrzeug in durchschnittlichem Zustand mit durchschnittlicher Laufleistung. Sonderausstattung, Pflegezustand, Wartungshistorie und der regionale Markt können den tatsächlichen Wert deutlich darüber oder darunter legen.

Im Gutachten weisen wir aus, auf welcher Grundlage der Wert ermittelt wurde. Das ist kein Formalismus. Wenn die Versicherung später mit einer anderen Quelle rechnet, lässt sich die Differenz nur dann sauber diskutieren, wenn beide Grundlagen offenliegen.

Widerspricht die Versicherung Ihrem Wert, fragen Sie nach, worauf sich deren Zahl stützt. Häufig steckt dahinter eine reine Tabellenabfrage ohne Besichtigung des Fahrzeugs.

Am Niederrhein spielt zusätzlich die Nähe zu den Niederlanden eine Rolle, weil ein Teil des Gebrauchtwagenhandels über die Grenze läuft. Wer diesen Markt kennt, kommt bei manchen Modellen zu anderen Zahlen als eine bundesweite Tabelle.

Mehr dazu: Fahrzeugbewertung durch Sachverständigenbüro VM

Stundenverrechnungssatz

Der Stundenverrechnungssatz ist der Betrag, den eine Werkstatt pro Arbeitsstunde berechnet, und er bestimmt einen großen Teil der Reparaturkosten im Gutachten.

Die Sätze unterscheiden sich erheblich. Eine markengebundene Fachwerkstatt liegt regelmäßig deutlich über einer freien Werkstatt, und zwischen Ballungsraum und ländlicher Region gibt es ebenfalls Unterschiede. Im Gutachten setzen wir die ortsüblichen Sätze an, die für Ihr Fahrzeug tatsächlich in Betracht kommen.

Hier setzt der häufigste Kürzungsversuch der Versicherungen an. Sie verweisen auf eine günstigere freie Werkstatt in der Region und rechnen mit deren Sätzen. Bei jüngeren Fahrzeugen mit lückenloser Wartung in der Fachwerkstatt ist eine solche Verweisung häufig unzulässig. Auch dann, wenn die genannte Werkstatt weit entfernt liegt oder für Sie praktisch nicht erreichbar ist, müssen Sie sich darauf nicht einlassen.

Relevant wird der Punkt vor allem bei fiktiver Abrechnung, weil dort keine Rechnung existiert, gegen die sich argumentieren ließe. Lassen Sie tatsächlich reparieren, zählt die reale Rechnung, und dann greift zusätzlich das Werkstattrisiko.

Im Gutachten trennen wir die Positionen sauber, also Arbeitswerte, Lackierung und Ersatzteile. Diese Aufschlüsselung ist der Grund, warum sich eine pauschale Kürzung überhaupt widerlegen lässt. Wo nur eine Gesamtsumme steht, hat die Versicherung freie Hand.

Prüfen Sie im Regulierungsschreiben, ob die Versicherung mit anderen Sätzen gerechnet hat als das Gutachten. Diese Differenz fällt bei größeren Schäden schnell vierstellig aus.

Mehr dazu: Unsere Leistungen im Überblick

T

Teilschuld

Teilschuld bedeutet, dass beide Unfallbeteiligten zum Schaden beigetragen haben und der Schaden entsprechend aufgeteilt wird.

Sie ist häufiger, als die meisten erwarten. Selbst wo einer klar den Fehler gemacht hat, kann die Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs mit einem Anteil zu Buche schlagen. Das Ergebnis ist eine Haftungsquote, etwa 75 zu 25.

Für Ihre Abrechnung heißt das zunächst, dass Sie nur den entsprechenden Anteil ersetzt bekommen, und zwar bei allen Positionen. Auch die Gutachterkosten werden dann anteilig erstattet.

Zwei Dinge mildern das ab. Sind Sie kaskoversichert, greift das Quotenvorrecht und sorgt dafür, dass Sie unter dem Strich mehr erhalten als den bloßen Prozentsatz. Und die Quote selbst ist verhandelbar, denn sie ergibt sich aus dem Unfallhergang und nicht aus einer festen Tabelle.

Genau hier liegt der Wert eines unabhängigen Gutachtens. Aus Schadenbildern, Anstoßwinkeln und Deformationen lässt sich häufig rekonstruieren, wie der Zusammenstoß abgelaufen ist. Wo die Schilderungen auseinandergehen, ist das oft das einzige objektive Beweismittel.

Ein praktischer Hinweis zur Unfallstelle: Machen Sie Fotos von der Endstellung der Fahrzeuge, von Bremsspuren und von der Verkehrsführung, bevor die Fahrzeuge bewegt werden. Diese Aufnahmen sind später oft entscheidender als jede Zeugenaussage.

Akzeptieren Sie eine vorgeschlagene Quote nicht vorschnell. Bei größeren Schäden macht schon eine Verschiebung um zehn Prozentpunkte einen erheblichen Betrag aus, und ein Verkehrsrechtsanwalt ist bei unverschuldeten Anteilen ebenfalls erstattungsfähig.

Mehr dazu: Was tun nach einem Autounfall

Totalschaden

Von einem Totalschaden spricht man, wenn eine Reparatur technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.

Der wirtschaftliche Totalschaden ist der häufigere Fall. Er liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Abgerechnet wird dann in der Regel der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

Das ist allerdings nicht zwingend das Ende. Über die 130-Prozent-Regel bleibt eine Reparatur häufig möglich.

Welche vier Arten von Totalschaden es gibt, wie sich die Beträge unterscheiden und wann sich welcher Weg lohnt, haben wir in einem eigenen Ratgeber mit Rechenbeispiel erklärt.

Mehr dazu: Totalschaden und die 130-Prozent-Regel

U

Unfallwagen

Als Unfallwagen gilt ein Fahrzeug, das einen erheblichen Unfallschaden hatte, der über einen Bagatellschaden hinausgeht.

Die Einstufung hat unmittelbare Folgen für den Wert. Ein Fahrzeug mit Unfallhistorie erzielt am Markt weniger, selbst nach fachgerechter Reparatur. Genau dieser Verlust wird als merkantile Wertminderung ersetzt.

Beim Verkauf gilt eine Offenbarungspflicht. Wer einen erheblichen Vorschaden verschweigt, riskiert, dass der Käufer den Vertrag rückabwickelt, und zwar auch noch Jahre später. Die Formulierung unfallfrei im Inserat ist deshalb heikel und sollte nur verwendet werden, wenn sie stimmt.

Wo genau die Grenze zwischen Bagatellschaden und erheblichem Schaden verläuft, ist Auslegungssache. Ein lackierter Kratzer macht aus einem Auto keinen Unfallwagen. Ausgetauschte Seitenteile, Arbeiten an der tragenden Struktur oder ausgelöste Airbags dagegen schon.

Ein Punkt zur Begrifflichkeit: Unfallwagen und Unfallfahrzeug meinen dasselbe, während repariertes Unfallfahrzeug lediglich eine Beschreibung des Zustands ist und nichts über die Qualität der Reparatur aussagt.

Wer wissen will, wie sein Fahrzeug nach einem Schaden am Markt tatsächlich dasteht, bekommt darüber im Gutachten eine belastbare Auskunft.

Für Käufer lohnt der genaue Blick. Ungleichmäßige Spaltmaße, abweichende Lackschichtdicken und ersetzte Schrauben sind Hinweise, die sich mit einer Kaufberatung vor dem Kauf klären lassen. Das kostet einen Bruchteil dessen, was ein verschwiegener Schaden später kostet.

Für Verkäufer ist ein Gutachten das beste Gegenmittel gegen Preisdrückerei. Wer dokumentieren kann, was repariert wurde und wie, verhandelt aus einer anderen Position.

Mehr dazu: Fahrzeugbewertung durch Sachverständigenbüro VM

V

Vorschaden

Ein Vorschaden ist ein früherer Schaden am Fahrzeug, der vor dem aktuellen Unfall bereits repariert wurde.

Anders als beim Altschaden ist die Sache damit grundsätzlich abgeschlossen. Trotzdem hat ein Vorschaden Folgen für die Bewertung, und zwar in zwei Richtungen.

Zum einen mindert er den Wiederbeschaffungswert. Ein Fahrzeug mit dokumentiertem Unfall in der Historie ist am Markt weniger wert als ein unfallfreies, selbst bei einwandfreier Reparatur. Zum anderen kann er die Wertminderung für den neuen Schaden verringern, weil ein Teil des Wertverlusts bereits eingetreten war.

Der häufigste Streitpunkt ist die Frage, ob der Vorschaden fachgerecht behoben wurde. Ohne Nachweis unterstellt die Versicherung gern, dass die alte Reparatur mangelhaft war, und kürzt entsprechend. Heben Sie deshalb Rechnungen und Gutachten früherer Schäden auf, auch wenn der Fall längst erledigt schien.

Für die Höhe der Wertminderung ist außerdem entscheidend, welches Bauteil betroffen war. Ein früher lackierter Stoßfänger wirkt sich anders aus als ein ersetztes Seitenteil oder eine instandgesetzte Karosseriestruktur. Beides wird im Gutachten getrennt bewertet.

Verschweigen Sie einen Vorschaden nicht. Er ist bei einer fachgerechten Untersuchung erkennbar, an Lackschichtdicken, Spaltmaßen oder ersetzten Teilen. Kommt er ungefragt heraus, beschädigt das Ihre Position im gesamten Verfahren. Genannt und sauber eingeordnet ist er dagegen selten ein Problem.

Mehr dazu: Wertminderung nach einem Unfall

W

Werkstattbindung

Eine Werkstattbindung ist eine Vereinbarung in Ihrem Kaskovertrag, nach der Sie im Schadenfall eine von der Versicherung vorgegebene Partnerwerkstatt nutzen.

Im Gegenzug gibt es einen Beitragsnachlass. Für viele ist das ein guter Tausch, solange nichts passiert. Im Schadenfall bedeutet es allerdings, dass nicht Sie entscheiden, wo Ihr Fahrzeug repariert wird.

Der entscheidende Punkt wird häufig verwechselt: Eine Werkstattbindung gilt nur für Schäden, die über Ihre eigene Kasko laufen. Bei einem unverschuldeten Unfall, den die gegnerische Haftpflicht reguliert, haben Sie die freie Werkstattwahl. Daran ändert Ihr eigener Kaskovertrag nichts. Trotzdem berufen sich Anrufer regelmäßig darauf, weil sie es anders verstanden haben.

Zu bedenken ist außerdem der Garantieaspekt. Bei jüngeren Fahrzeugen kann eine Reparatur außerhalb der Markenwerkstatt Auswirkungen auf Herstellergarantien haben. Ein Blick in die Garantiebedingungen lohnt sich, bevor der Wagen in eine Partnerwerkstatt geht.

Wer die Bindung loswerden will, kann sie in der Regel zum nächsten Versicherungsjahr abwählen. Der Beitrag steigt dann wieder, dafür entscheiden Sie im Schadenfall selbst. Ob sich das lohnt, hängt vom Fahrzeugwert und vom Alter ab. Bei einem jungen Fahrzeug mit Garantie spricht mehr dafür als bei einem zehn Jahre alten Gebrauchten.

Unabhängig davon lohnt der Blick in die Bedingungen, bevor der Schadenfall eintritt. Im Ernstfall ist dafür keine Zeit.

Ihre Wahl des Sachverständigen berührt die Werkstattbindung im Übrigen nicht. Wer das Gutachten erstellt, bestimmen Sie in jedem Fall selbst.

Mehr dazu: Schadensgutachten nach einem Unfall

Werkstattrisiko

Das Werkstattrisiko bedeutet, dass überhöhte oder unnötige Werkstattkosten nicht zu Ihren Lasten gehen, sondern zulasten des Schädigers.

Der Gedanke dahinter ist einfach. Als Laie können Sie nicht beurteilen, ob eine Werkstatt zu viele Arbeitswerte ansetzt, ein Teil ersetzt, das reparabel gewesen wäre, oder Positionen abrechnet, die gar nicht ausgeführt wurden. Diese Unsicherheit soll nicht der Geschädigte tragen, sondern derjenige, der den Unfall verursacht hat.

In der Praxis heißt das: Kürzt die Versicherung die Werkstattrechnung mit dem Argument, einzelne Positionen seien überteuert, bleiben Sie davon in aller Regel verschont. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt das auch dann, wenn Sie die Rechnung noch gar nicht bezahlt haben. Dasselbe Prinzip greift bei den Kosten des Sachverständigen.

Zwei Einschränkungen sollten Sie kennen. Der Schutz entfällt, wenn Sie eine Werkstatt beauftragt haben, deren Unseriosität für Sie erkennbar war. Und er entfällt bei Absprachen zulasten des Schädigers, etwa wenn Sie sich Leistungen aufschreiben lassen, die nie erbracht wurden.

Die praktische Absicherung ist unspektakulär: Lassen Sie vor der Reparatur ein Gutachten erstellen und erteilen Sie den Werkstattauftrag auf dieser Grundlage. Dann existiert ein unabhängiges Dokument darüber, was notwendig war. Weicht die Rechnung später davon ab, ist die Abweichung dokumentiert und nicht Ihr Problem.

Am Niederrhein arbeiten wir seit 2003 mit den Werkstätten der Region zusammen und wissen, welche Betriebe sauber kalkulieren.

Mehr dazu: Schadensgutachten nach einem Unfall

Wiederbeschaffungsdauer

Die Wiederbeschaffungsdauer ist der Zeitraum, den Sie realistisch benötigen, um bei einem Totalschaden ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen.

Sie steht im Gutachten und ist die Grundlage dafür, wie lange Ihnen Nutzungsausfall oder ein Mietwagen zusteht. Üblich sind bei gängigen Fahrzeugen etwa zwei Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Ihnen das Gutachten vorliegt.

Bei seltenen Modellen, bestimmten Ausstattungen oder Fahrzeugen mit besonderen Anforderungen kann sie deutlich länger ausfallen. Das muss dann allerdings begründet sein, sonst kürzt die Versicherung auf den Standardwert.

Zwei Punkte werden regelmäßig verwechselt. Die Wiederbeschaffungsdauer gilt beim Totalschaden, die Reparaturdauer bei einer Instandsetzung. Und sie läuft nicht ab dem Unfalltag, sondern ab dem Vorliegen des Gutachtens, weil Sie vorher gar nicht wissen konnten, dass ein Totalschaden vorliegt. Wer lange wartet, bevor er ein Gutachten beauftragt, verschenkt hier bares Geld.

Ein praktischer Hinweis zum Ablauf. Sobald das Gutachten vorliegt, sollten Sie mit der Suche tatsächlich beginnen und das auch belegen können, etwa durch Anfragen bei Händlern oder gespeicherte Inserate. Kommt es später zum Streit über die Dauer, ist das der Nachweis, der zählt.

Dauert die Beschaffung tatsächlich länger als angesetzt, ist das begründbar, etwa bei nachweislich fehlendem Angebot am Markt. Sprechen Sie uns an, bevor die Frist abläuft, nicht danach.

Mehr dazu: Totalschaden und die 130-Prozent-Regel

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem regionalen Markt zu erwerben.

Er ist die zentrale Größe bei jedem Totalschaden, denn an ihm hängen gleich mehrere Entscheidungen: ob überhaupt ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, wo die 130-Prozent-Grenze verläuft und wie hoch die Entschädigung ausfällt.

Maßgeblich ist der Markt, der Ihnen zugänglich ist, nicht ein bundesweiter Durchschnitt. Am Niederrhein spielt dabei die Nähe zu den Niederlanden eine Rolle.

Wie wir ihn ermitteln und wie er sich von Zeitwert und Restwert unterscheidet, steht ausführlich auf unserer Seite zur Wertermittlung.

Mehr dazu: Totalschaden und die 130-Prozent-Regel

Wildschaden

Ein Wildschaden ist ein Schaden, der durch den Zusammenstoß mit Haarwild entsteht, etwa mit Reh, Wildschwein oder Damwild.

Reguliert wird er über die Teilkaskoversicherung, und zwar ohne Rückstufung. Voraussetzung ist in der Regel eine Wildschadenbescheinigung, die Polizei oder Jagdpächter ausstellen.

Der Niederrhein gehört zu den Regionen, in denen solche Unfälle zum Alltag gehören, besonders in der Dämmerung entlang der Waldränder.

Was direkt nach dem Zusammenstoß zu tun ist, welche Fristen gelten und wer am Ende zahlt, haben wir in einem eigenen Ratgeber Schritt für Schritt aufgeschrieben.

Mehr dazu: Wildunfall am Niederrhein

X

Xenon-Scheinwerfer

Xenon-Scheinwerfer sind Gasentladungsscheinwerfer, die bei einem Frontschaden zu den teuersten Einzelpositionen der Kalkulation gehören.

Der Grund ist die Bauweise. Neben dem eigentlichen Leuchtmittel gehören Vorschaltgerät, Steuerung und bei vielen Fahrzeugen eine automatische Leuchtweitenregulierung sowie eine Reinigungsanlage dazu. Bei Kurvenlicht und adaptiven Systemen kommt Sensorik hinzu. Ein einzelner Scheinwerfer erreicht bei manchen Modellen einen vierstelligen Betrag, bei aktuellen LED- und Matrix-Systemen liegt er noch darüber.

Genau deshalb wird an dieser Position gern gekürzt. Versicherungen setzen Gebrauchtteile oder Nachbauten an, wo das Gutachten ein Neuteil vorsieht. Bei sicherheitsrelevanten Bauteilen und bei jüngeren Fahrzeugen ist das häufig nicht zulässig.

Zwei Punkte gehören in jede Kalkulation. Erstens die Einstellung nach dem Einbau, denn ein falsch justierter Scheinwerfer blendet und ist ein Mangel bei der Hauptuntersuchung. Zweitens die Codierung, weil viele Systeme am Steuergerät angelernt werden müssen.

Bei fiktiver Abrechnung wird die Position besonders häufig gekürzt. Prüfen Sie das Regulierungsschreiben in diesem Punkt genau, denn die Differenz zwischen Neuteil und angesetztem Gebrauchtteil ist hier oft die größte Einzelposition im ganzen Schreiben.

Auch ein optisch unauffälliger Schaden kann teuer sein. Feuchtigkeit im Gehäuse nach einem Aufprall führt zu Beschlag und späterem Ausfall, ist aber am Unfalltag oft noch nicht sichtbar. Wir halten solche Befunde ausdrücklich im Gutachten fest, damit sie später nicht als unfallfremd abgetan werden.

Mehr dazu: Schadensgutachten nach einem Unfall

Y

Youngtimer

Ein Youngtimer ist ein Fahrzeug zwischen etwa 20 und 30 Jahren, also zu alt für einen gewöhnlichen Gebrauchtwagen und zu jung für das H-Kennzeichen.

Die Abgrenzung ist keine amtliche, sondern hat sich im Markt eingebürgert. Rechtlich relevant wird das Alter erst mit 30 Jahren, weil dann das H-Kennzeichen möglich ist.

Für die Bewertung sind diese Fahrzeuge der schwierigste Fall. Übliche Bewertungssysteme führen viele Modelle nicht mehr oder liefern Werte, die nichts mehr mit der Realität zu tun haben. Bei gesuchten Modellen in gutem Zustand steigen die Preise inzwischen wieder, während vergleichbare Fahrzeuge in schlechtem Zustand kaum etwas bringen. Die Spanne innerhalb desselben Modells ist enorm.

Genau deshalb braucht ein Youngtimer eine Einzelbewertung statt einer Tabellenabfrage. Bewertet werden Zustand, Originalität, Wartungshistorie und die Frage, ob Ersatzteile überhaupt noch verfügbar sind.

Die Grenze zum Oldtimer ist außerdem keine Frage des Zustands, sondern nur des Alters. Ein gepflegter Youngtimer kann in deutlich besserem Zustand sein als mancher Wagen mit H-Kennzeichen.

Praktisch wichtig wird das bei zwei Anlässen. Bei einem Unfallschaden entscheidet der richtig ermittelte Wiederbeschaffungswert darüber, ob überhaupt ein Totalschaden vorliegt. Und für eine Spezialversicherung, die viele Anbieter bereits ab 20 Jahren anbieten, ist eine Wertbestätigung Voraussetzung.

Wer sein Fahrzeug in Richtung H-Kennzeichen pflegt, sollte Belege sammeln. Sie sind später bares Geld wert.

Mehr dazu: Wertermittlung durch Sachverständigenbüro VM

Z

Zeitwert

Der Zeitwert ist der Marktwert eines Fahrzeugs zu einem bestimmten Stichtag, unter Berücksichtigung von Alter, Laufleistung, Zustand und Ausstattung.

Er wird häufig mit dem Wiederbeschaffungswert verwechselt, ist aber etwas anderes. Der Zeitwert beschreibt, was das Fahrzeug wert ist. Der Wiederbeschaffungswert beschreibt, was Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges zu bekommen. Letzterer enthält deshalb auch die Handelsspanne eines Händlers und liegt in der Regel höher.

Gebraucht wird der Zeitwert vor allem außerhalb der Unfallregulierung. Kaskoversicherungen rechnen damit, Leasinggeber setzen ihn bei der Rückgabe an, und bei Erbauseinandersetzungen, Scheidungen oder gegenüber dem Finanzamt ist er die maßgebliche Größe.

Bei einem unverschuldeten Unfall spielt der Zeitwert dagegen kaum eine Rolle. Dort zählt der Wiederbeschaffungswert, weil Sie so gestellt werden sollen, wie Sie ohne den Unfall stünden. Wenn eine Versicherung Ihnen den niedrigeren Zeitwert anbietet, lohnt der genaue Blick, welche Größe da eigentlich abgerechnet wird.

Der Stichtag ist dabei nicht nebensächlich. Ein Fahrzeugwert von heute sagt nichts über den Wert vor zwei Jahren, und gerade in Zeiten schwankender Gebrauchtwagenpreise können die Unterschiede erheblich sein. Wir ermitteln den Wert deshalb immer bezogen auf ein konkretes Datum und weisen es im Dokument aus.

Sagen Sie uns beim ersten Kontakt, wofür Sie den Wert brauchen. Aus dem Anlass ergibt sich, welche Wertart die richtige ist, und das erspart eine zweite Bewertung.

Wer einen Zeitwert für eine Behörde oder ein Gericht braucht, sollte auf die Nachvollziehbarkeit achten. Eine Zahl ohne Herleitung wird dort regelmäßig nicht akzeptiert.

Mehr dazu: Fahrzeugbewertung durch Sachverständigenbüro VM

Das Lexikon wächst weiter. Fehlt Ihnen ein Begriff oder ist etwas unklar, rufen Sie an. Wir erklären es Ihnen am Telefon.

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