Gutachterliche Fahrzeugwertermittlung für Versicherungen, Gerichte und Behörden. Nachvollziehbar dokumentiert und vor Gericht verwertbar.
Der Preis eines Fahrzeugs ist das, was jemand bereit ist zu zahlen. Der Wert ist das, was ein Fahrzeug objektiv wert ist, ermittelt nach anerkannten sachverständigen Methoden, unabhängig von Marktdynamik, Verhandlungstaktik oder Interessenlage.
Genau dieser Unterschied ist in rechtlichen, versicherungstechnischen und behördlichen Kontexten entscheidend. Gerichte brauchen keine Schätzung, sondern eine gutachterliche Wertermittlung. Versicherungen brauchen keine Anzeigenpreise, sondern den Wiederbeschaffungswert. Sachverständigenbüro VM liefert beides: methodisch sauber, nachvollziehbar dokumentiert und vor Gericht verwertbar.
Der Betrag, den ein Geschädigter aufwenden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem regionalen Markt zu erwerben. Maßgeblich bei Totalschäden. Die Versicherung muss diesen Betrag in der Regel erstatten und nicht den niedrigeren Restwert.
Der Wert des beschädigten Fahrzeugs im aktuellen Zustand. Bei Totalschäden wird dieser Betrag vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Sachverständigenbüro VM ermittelt den Restwert unabhängig, also ohne Einfluss von Restwertbörsen, auf die Versicherungen häufig verweisen.
Der aktuelle Marktwert eines Fahrzeugs unter Berücksichtigung von Alter, Laufleistung, Zustand und Ausstattung. Relevant für Kaskoversicherungen, Leasingrückgaben und Streitfälle über den Fahrzeugwert zu einem bestimmten Stichtag.
Der dauerhafte Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem Unfall, auch nach vollständiger Reparatur. Käufer zahlen für Unfallfahrzeuge weniger, selbst wenn keine Mängel sichtbar sind. Sachverständigenbüro VM setzt diese Position im Gutachten durch.
In der Praxis fragt fast niemand nach einer Wertermittlung. Gefragt wird nach einer Zahl, die eine bestimmte Stelle akzeptiert. Die Übersicht zeigt, welcher Wert in welchem Zusammenhang verlangt wird.
| Wertart | Was sie aussagt | Wer sie verlangt |
|---|---|---|
| Wiederbeschaffungswert | Was ein gleichwertiges Fahrzeug am regionalen Markt kostet | Haftpflichtversicherung bei Totalschaden |
| Restwert | Was das beschädigte Fahrzeug im Ist-Zustand noch bringt | Versicherung und Restwertaufkäufer |
| Zeitwert | Marktwert zu einem bestimmten Stichtag | Kaskoversicherung, Leasinggeber, Finanzamt |
| Merkantile Wertminderung | Wertverlust, der auch nach fachgerechter Reparatur bleibt | Haftpflichtversicherung und Gerichte |
| Wiederbeschaffungsaufwand | Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert | Versicherung bei fiktiver Abrechnung |
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Zahl Ihre Gegenseite braucht, rufen Sie an. Meist lässt sich das in einem kurzen Gespräch klären.
Zahlen machen den Unterschied greifbarer als Definitionen. Das folgende Beispiel ist vereinfacht, die Größenordnungen entsprechen aber dem, was uns am Niederrhein regelmäßig begegnet.
Ein sieben Jahre alter Mittelklassewagen wird bei einem unverschuldeten Unfall erheblich beschädigt.
14.000 Euro
Wiederbeschaffungswert
4.500 Euro
Restwert
16.000 Euro
kalkulierte Reparaturkosten
Rechnet die Versicherung als Totalschaden ab, erhalten Sie die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert, also 9.500 Euro. Damit wäre der Fall für die Versicherung erledigt.
Die Rechtsprechung lässt jedoch einen zweiten Weg zu. Liegen die Reparaturkosten nicht höher als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts, dürfen Sie reparieren lassen und die vollen Reparaturkosten verlangen. Bei 14.000 Euro Wiederbeschaffungswert liegt diese Grenze bei 18.200 Euro, die kalkulierten 16.000 Euro liegen darunter. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug anschließend mindestens sechs Monate weiter nutzen.
Im Beispiel bedeutet das 16.000 statt 9.500 Euro. Ob dieser Weg im Einzelfall sinnvoll ist, besprechen wir mit Ihnen. Ohne saubere Wertermittlung lässt er sich aber gar nicht erst gehen, denn die Grenze von 130 Prozent kann nur berechnen, wer den Wiederbeschaffungswert kennt.
Bei Erbschaft, Scheidung, Streit mit der Versicherung oder Verkauf: Eine gutachterliche Wertermittlung schafft klare Verhältnisse und schützt Ihre Interessen.
Flottenabschreibungen, Leasingrückgaben, Bilanzierung von Firmenfahrzeugen. Sachverständigenbüro VM erstellt Wertermittlungen für Unternehmen jeder Branche am Niederrhein.
Als DAT-legitimierte Sachverständige erstellen Frank & Matthias Kerps Wertermittlungen, die gerichtsverwertbar sind und behördlichen Anforderungen entsprechen.
Sie schildern am Telefon kurz den Anlass. Wir sagen Ihnen, welche Wertart Sie brauchen und welche Unterlagen hilfreich sind.
Wir kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht. Bewertet werden Zustand, Laufleistung, Ausstattung, erkennbare Vorschäden und die Wartungshistorie.
Der Wert entsteht nicht am Schreibtisch. Wir gleichen mit aktuellen Angeboten im regionalen Markt ab, denn Preise am Niederrhein unterscheiden sich von denen in Ballungsräumen.
Sie erhalten die Wertermittlung in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden, digital und auf Wunsch zusätzlich gedruckt.
Ein Wiederbeschaffungswert ist immer ein regionaler Wert. Maßgeblich ist, was Sie aufwenden müssten, um vor Ort ein vergleichbares Fahrzeug zu bekommen. Am Niederrhein spielt dabei die Nähe zu den Niederlanden eine Rolle, weil ein Teil der Gebrauchtwagen von dort stammt oder dorthin verkauft wird. Wer den Markt in Kleve, Geldern oder Xanten kennt, kommt zu anderen Zahlen als eine bundesweite Tabelle. Seit 2003 arbeiten wir in dieser Region.
Termine für eine Wertermittlung stimmen wir mit Ihnen ab, an jedem dieser sieben Standorte.
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