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Was tun nach einem Autounfall? Die 6 wichtigsten Schritte | Sachverständigenbüro VM
RATGEBER

Was tun nach einem Autounfall

Die wichtigsten Schritte direkt nach einem Unfall, damit Sie rechtlich und finanziell auf der sicheren Seite sind.

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Verfasst von Frank & Matthias Kerps, Kfz-Sachverständige seit 2003

Ein Autounfall passiert immer im falschen Moment und sorgt oft für Verunsicherung. Wer die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge kennt, schützt sich vor finanziellen Nachteilen und sorgt dafür, dass die Schadensregulierung reibungslos läuft. Diese Anleitung führt Sie durch alle wichtigen Schritte, von der Unfallstelle bis zum fertigen Gutachten.

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Schritt 1: Unfallstelle absichern und Erste Hilfe leisten

Schalten Sie zuerst die Warnblinkanlage ein und stellen Sie ein Warndreieck auf, mindestens 100 Meter vor der Unfallstelle auf Landstraßen, mindestens 150 Meter auf Autobahnen. Ziehen Sie eine Warnweste an, bevor Sie das Fahrzeug verlassen. Prüfen Sie danach, ob Personen verletzt sind, und leisten Sie Erste Hilfe. Bei Verletzten rufen Sie sofort den Notruf unter 112.

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Schritt 2: Polizei rufen, wenn nötig

Bei Personenschaden, hohem Sachschaden oder unklarer Schuldfrage sollten Sie die Polizei unter 110 rufen. Wichtig: Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne die Feststellung seiner Person zu ermöglichen, macht sich nach § 142 StGB der Unfallflucht strafbar, auch bei reinen Sachschäden. Warten Sie deshalb grundsätzlich, bis die Polizei eintrifft oder ein Datenaustausch erfolgt ist, auch wenn der Unfallgegner Eile signalisiert. Ein polizeiliches Protokoll ist besonders bei ausländischen Kennzeichen wertvoll, was am Niederrhein durch die Nähe zur niederländischen Grenze häufiger vorkommt als anderswo in NRW, da die Kontaktaufnahme mit einer ausländischen Versicherung sonst deutlich länger dauert.

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Schritt 3: Daten austauschen und Beweise sichern

Notieren Sie Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners, sowie das amtliche Kennzeichen. Machen Sie Fotos von allen Fahrzeugen, den Schäden, der Unfallstelle und eventuellen Bremsspuren, am besten aus mehreren Perspektiven und mit erkennbaren Bezugspunkten wie Straßenschildern. Ein Detail, das oft übersehen wird: Fotografieren Sie auch den Kilometerstand und den Tacho, das erleichtert später die Wertermittlung erheblich. Notieren Sie sich Namen und Kontaktdaten möglicher Zeugen, diese sind bei strittigen Fällen oft entscheidender als das Unfallprotokoll selbst, weil Versicherungen bei widersprüchlichen Aussagen stark auf neutrale Zeugenaussagen setzen.

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Schritt 4: Keine Schuld eingestehen

Vermeiden Sie am Unfallort jede Aussage zur Schuldfrage, auch keine informelle Entschuldigung wie 'das war bestimmt meine Schuld'. Nach ständiger Rechtsprechung kann ein solches Schuldanerkenntnis später als Indiz gegen Sie gewertet werden, selbst wenn es rechtlich nicht bindend ist. Die Klärung der Schuldfrage ist Sache der Versicherungen anhand der Beweislage, nicht Ihrer spontanen Einschätzung direkt nach einem Schockmoment.

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Schritt 5: Unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen

Bei einem unverschuldeten Unfall mit Sachschaden über etwa 750 Euro haben Sie als Geschädigter nach § 249 BGB das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, dessen Kosten die gegnerische Versicherung in voller Höhe trägt. Dieses Recht auf freie Sachverständigenwahl ist durch den Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt worden, die Versicherung darf Ihnen keinen eigenen Gutachter vorschreiben oder Sie zur Nutzung eines Schnellgutachtens drängen. Bei Schäden unter 750 Euro, dem sogenannten Bagatellschaden, reicht oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt, in der Praxis empfiehlt sich aber auch hier ein kurzes Gutachten, sobald verdeckte Schäden am Fahrwerk oder an der Elektronik vermutet werden, die ein Werkstatt-Kostenvoranschlag häufig nicht vollständig erfasst. Welche Posten dabei leicht übersehen werden, vor allem die Wertminderung, lesen Sie hier.

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Schritt 6: Versicherung informieren

Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer eigenen Versicherung, auch wenn Sie nicht schuld sind, da manche Kaskoverträge eine Meldefrist von einer Woche vorsehen. Bei einem unverschuldeten Unfall wenden Sie sich zusätzlich direkt an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, warten Sie nicht ab, bis diese sich meldet, denn Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Unfalljahres.

Was nach der Gutachtenerstellung passiert

Nachdem das Gutachten fertig ist, übermitteln wir es direkt an die gegnerische Versicherung, zusammen mit einer Kostenaufstellung für Reparatur, Wertminderung und gegebenenfalls Nutzungsausfall. Versicherungen haben in der Regel vier bis sechs Wochen Zeit, um zu regulieren, bevor Verzugszinsen anfallen. In dieser Zeit prüft die Versicherung das Gutachten meist durch einen eigenen internen Prüfer, was gelegentlich zu Rückfragen führt, etwa wenn einzelne Schadenspositionen angezweifelt werden. Als Ihr Sachverständiger stehen wir in diesem Fall direkt im Austausch mit der Versicherung, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.

Die drei teuersten Fehler nach einem Unfall

Der erste teure Fehler ist, sich auf den Kostenvoranschlag der eigenen oder gegnerischen Werkstatt zu verlassen, statt ein unabhängiges Gutachten zu beauftragen. Werkstätten kalkulieren oft konservativ und übersehen Positionen wie merkantile Wertminderung, die nur ein Sachverständiger korrekt beziffert.

Der zweite teure Fehler ist, die Reparatur zu beginnen, bevor der Schaden vollständig dokumentiert wurde. Ist das Fahrzeug bereits repariert, lassen sich verdeckte Schäden oft nicht mehr nachträglich belegen, was die Regulierung erschwert oder Positionen komplett streichen lässt.

Der dritte teure Fehler ist, den vom gegnerischen Versicherer vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren, in der Annahme, das sei schneller oder unkomplizierter. Dieser Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung, nicht in Ihrem Interesse, und Gutachten fallen in solchen Fällen nachweislich häufiger niedriger aus als bei unabhängiger Beauftragung.

Die größten finanziellen Nachteile nach einem Unfall entstehen nicht am Unfallort selbst, sondern in den Tagen danach, durch voreilige Reparaturen, fehlende Dokumentation oder den Verzicht auf einen eigenen Sachverständigen. Sachverständigenbüro VM begleitet Sie durch den gesamten Prozess und sorgt dafür, dass Ihr Schaden vollständig und rechtssicher dokumentiert wird.

Speziell zu Wildunfällen haben wir einen eigenen Ratgeber-Artikel.

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