Sie kommen zum Auto zurück, und da ist eine Delle in der Fahrertür. Kein Zettel, kein Zeuge, niemand da. Was Sie in der nächsten Stunde tun, entscheidet darüber, ob Ihre Versicherung später zahlt.
Verfasst von Frank & Matthias Kerps, Kfz-Sachverständige seit 2003
Fotografieren Sie, bevor Sie irgendetwas anfassen oder wegfahren. Der Schaden aus der Nähe, das ganze Fahrzeug, die Position in der Parklücke und die Nachbarfahrzeuge mit Kennzeichen. Diese Bilder kann Ihnen später niemand mehr besorgen.
Rufen Sie danach die Polizei. Viele halten das bei einer Schramme für übertrieben, es ist aber der Punkt, an dem die meisten Fälle scheitern. Ohne polizeiliche Aufnahme fehlt der Nachweis, dass der Schaden überhaupt an diesem Ort und zu dieser Zeit entstanden ist, und genau danach fragt die Kaskoversicherung.
Sehen Sie sich um, wer etwas gesehen haben könnte. Geschäfte, Tankstellen und Parkhäuser haben häufig Kameras, deren Aufnahmen nach wenigen Tagen überschrieben werden. Wer erst nach einer Woche fragt, fragt zu spät.
Wer einen Parkschaden verursacht und nur eine Notiz mit Telefonnummer hinterlässt, begeht trotzdem Unfallflucht. Das überrascht viele, ist aber geltendes Recht. Verlangt wird, eine angemessene Zeit am Fahrzeug zu warten und danach die Polizei zu verständigen.
Für Sie als Geschädigten heißt das zweierlei. Erstens: Wenn Sie einen Zettel finden, melden Sie den Fall trotzdem der Polizei. Zweitens: Wenn Sie selbst einmal dagegen fahren, ersparen Sie sich mit einem Anruf bei der Polizei ein Strafverfahren.
Das hängt allein davon ab, welche Versicherung greift. Die Unterschiede sind größer, als die meisten vermuten.
| Situation | Wer zahlt | Was es Sie kostet |
|---|---|---|
| Verursacher bekannt | Dessen Haftpflichtversicherung | Nichts. Auch Gutachten, Wertminderung und Nutzungsausfall werden ersetzt |
| Verursacher unbekannt, Sie haben Vollkasko | Ihre Vollkaskoversicherung | Selbstbeteiligung, meist 300 bis 500 Euro, dazu die Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt |
| Verursacher unbekannt, nur Teilkasko | Niemand | Sie tragen den Schaden vollständig selbst |
| Verursacher unbekannt, nur Haftpflicht | Niemand | Sie tragen den Schaden vollständig selbst |
Ein Punkt wird dabei regelmäßig übersehen: Die Teilkasko deckt Wild, Hagel, Sturm, Glas, Diebstahl und Marderbiss. Ein fremdes Fahrzeug, das gegen Ihres gefahren ist, gehört nicht dazu. Wer nur teilkaskoversichert ist, steht bei einem Parkschaden ohne Verursacher genauso da wie ohne jede Kaskoversicherung.
Eine Delle im hinteren Kotflügel, Lackschaden auf zwei Bauteilen. Die kalkulierten Reparaturkosten liegen bei 1.900 Euro.
1.900 Euro
kalkulierte Reparaturkosten
500 Euro
Selbstbeteiligung Vollkasko
1.400 Euro
Erstattung, bevor die Rückstufung greift
Wird der Verursacher ermittelt, zahlt dessen Haftpflicht die vollen 1.900 Euro, dazu das Gutachten und die Wertminderung. Bleibt er unbekannt und Sie melden den Schaden der Vollkasko, gehen 500 Euro Selbstbeteiligung ab. Es bleiben 1.400 Euro. Dazu kommt die Rückstufung, die sich über die nächsten Jahre verteilt und je nach Vertrag mehrere hundert Euro ausmacht.
Bei kleineren Schäden lohnt deshalb die Rechnung, ob die Meldung an die Vollkasko überhaupt sinnvoll ist.
Die Zahlen sind ein Beispiel und ersetzen keine Berechnung für Ihren Vertrag.
Vier Punkte machen den Unterschied zwischen einem Foto und einem verwertbaren Gutachten.
In unserer Arbeit sehen wir regelmäßig Fälle, in denen der Versicherer die Zahlung verzögert, weil der Schaden angeblich nicht zum Vorgang passt. Mit einer sauberen Dokumentation ist diese Diskussion nach einem Schreiben beendet.
Die Parkplätze vor den Verbrauchermärkten in Kamp-Lintfort und Moers führen unsere Statistik an, dicht gefolgt von den Parkhäusern in Duisburg. In Xanten kommen im Sommer die engen Stellplätze rund um die Altstadt und den Archäologischen Park dazu, wo viele Auswärtige parken, die den Weg nicht kennen.
Was diese Orte verbindet, sind schmale Lücken, hohe Fluktuation und wenig soziale Kontrolle. Wir kommen zur Begutachtung dorthin, wo das Fahrzeug steht, auch in die Tiefgarage oder auf den Firmenparkplatz.
Ja, aus zwei Gründen. Die Ermittlung führt häufiger zum Ziel als gedacht, etwa über Kameraaufnahmen oder Zeugen, die sich später melden. Und selbst wenn niemand gefunden wird, verlangt Ihre Vollkaskoversicherung in aller Regel die polizeiliche Meldung, bevor sie reguliert.
Nicht automatisch. Bei einem Kaskoschaden beauftragt der Versicherer meist seinen eigenen Prüfer. Ein unabhängiges Gutachten zahlen Sie dann zunächst selbst. Sinnvoll ist es trotzdem, sobald der Schaden vierstellig wird oder die Regulierung stockt, weil Sie sonst nur die Zahlen der Gegenseite haben.
So schnell wie möglich, die Versicherungsbedingungen sprechen von unverzüglich. Wer tagelang wartet, riskiert Rückfragen, warum der Schaden nicht sofort aufgefallen ist. Bei einem Parkschaden, den Sie erst am Abend bemerken, ist die Meldung am nächsten Morgen unproblematisch.
Dann wechselt die Regulierung auf dessen Haftpflichtversicherung. Eine bereits erfolgte Zahlung Ihrer Vollkasko wird zurückgefordert, die Rückstufung wird rückgängig gemacht und Ihre Selbstbeteiligung bekommen Sie zurück. Heben Sie deshalb alle Unterlagen auf.
Bei einem ermittelten Verursacher ja, sofern das Fahrzeug jung genug ist und der Schaden erheblich war. Ein Blechschaden mit Lackierung an einem drei Jahre alten Wagen führt regelmäßig zu einer merkantilen Wertminderung. Über die Vollkasko wird sie dagegen nicht ersetzt.
Wir nehmen den Schaden vor Ort auf, sichern Anstoßhöhe und Fremdlack und dokumentieren alles so, dass die Versicherung nicht diskutieren muss. Rufen Sie an.