Wer nach einem unverschuldeten Unfall auf sein Auto verzichten muss, bekommt dafür Geld. Auch ohne Mietwagen. Viele Geschädigte am Niederrhein wissen das nicht und lassen einen dreistelligen Betrag liegen.
Verfasst von Frank & Matthias Kerps, Kfz-Sachverständige seit 2003
Ihr Auto steht in der Werkstatt, Sie fahren mit dem Rad oder lassen sich fahren. Dieser Verzicht ist rechtlich ein Schaden, auch wenn er auf keiner Rechnung auftaucht. Die gegnerische Haftpflicht gleicht ihn mit einer Pauschale pro Tag aus, der Nutzungsausfallentschädigung.
Gegenüber dem Mietwagen hat das einen praktischen Vorteil. Es gibt keine Diskussion über die Fahrzeugklasse, keine Kaution und keine Rückgabefristen. Sie bekommen Geld auf Ihr Konto und entscheiden selbst, wie Sie die Zeit überbrücken.
Zwei Voraussetzungen müssen zusammenkommen. Sie müssen das Fahrzeug in dieser Zeit nutzen wollen, und Sie müssen es nutzen können.
Am zweiten Punkt scheitert es häufiger als gedacht. Wer im Urlaub war, im Krankenhaus lag oder wem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, hätte den Wagen ohnehin stehen lassen. Auch ein Zweitwagen im Haushalt kann den Anspruch kosten, wenn er jederzeit zur Verfügung stand.
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen gilt eine eigene Logik. Dort wird nicht die Tabelle herangezogen, sondern der entgangene Gewinn oder die Vorhaltekosten für ein Ersatzfahrzeug.
Die Höhe richtet sich nach einer Tabelle, die jedes Fahrzeug einer Gruppe zuordnet. Maßgeblich sind Modell, Motorisierung und Ausstattung. Die Tabellenwerte werden jährlich angepasst, die folgenden Zahlen sind deshalb Größenordnungen. Der verbindliche Satz für Ihr Fahrzeug steht im Gutachten.
| Gruppe | Beispielfahrzeuge | Größenordnung pro Tag |
|---|---|---|
| A bis B | Kleinstwagen wie Fiat Panda, Renault Twingo | rund 23 bis 29 Euro |
| C bis D | Kleinwagen wie VW Polo, Opel Corsa | rund 35 bis 38 Euro |
| E bis F | Kompaktklasse wie VW Golf, Ford Focus | rund 43 bis 50 Euro |
| G bis H | Mittelklasse wie VW Passat, BMW 3er | rund 59 bis 65 Euro |
| J bis L | Obere Mittelklasse und Oberklasse wie Audi A6, Mercedes E-Klasse | rund 79 bis 119 Euro |
Das Alter zieht den Satz nach unten. Ab etwa fünf Jahren wird üblicherweise eine Gruppe abgezogen, ab zehn Jahren zwei. Ein zwölf Jahre alter Passat landet dadurch nicht bei 59 Euro, sondern eher bei 43.
Ein Golf VII, sieben Jahre alt, wird an einer Kreuzung in Xanten von hinten getroffen. Das Gutachten weist 14 Kalendertage Reparaturdauer aus. Die Einstufung liegt nach Altersabschlag bei rund 43 Euro pro Tag.
43 Euro
Tagessatz nach Altersabschlag
14 Tage
Reparaturdauer laut Gutachten
rund 730 Euro
Anspruch inklusive Prüfzeit
14 Tage mal 43 Euro ergeben 602 Euro. Dazu kommen zwei bis drei Tage Überlegungs- und Prüfzeit zwischen Unfall und Reparaturbeginn, die regelmäßig anerkannt werden. Der Anspruch liegt damit bei ungefähr 730 Euro.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden rechnet man anders. Dann zählt nicht die Reparaturdauer, sondern die Wiederbeschaffungsdauer, also die Zeit, die Sie für den Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs brauchen. Zwölf bis vierzehn Tage sind hier der übliche Ansatz.
Die Zahlen sind ein Beispiel und ersetzen keine Berechnung für Ihren Fall.
Vier Zeiträume zählen zusammen: die Zeit bis zur Begutachtung, eine angemessene Überlegungsfrist, die Reparaturdauer laut Gutachten und Wartezeiten auf Ersatzteile, sofern sie nicht selbst verschuldet sind.
Wer die Reparatur dagegen wochenlang liegen lässt, bekommt die Zeit nicht ersetzt. Die Pflicht, den Schaden gering zu halten, gilt auch hier. Beauftragen Sie die Werkstatt zügig und heben Sie auf, was den Ablauf belegt.
Beides gleichzeitig gibt es nicht. Sie entscheiden sich für eines.
Für den Mietwagen spricht ein voller Terminkalender und eine lange Pendelstrecke. Für die Entschädigung spricht alles andere. Wer während der Reparatur ohnehin wenig fährt, bekommt den Mietwagen unter Umständen gekürzt, weil die Versicherung bei geringer Fahrleistung auf die Entschädigung verweist.
Ein zweiter Punkt wird oft übersehen. Beim Mietwagen fließt das Geld an die Vermietstation, bei der Entschädigung an Sie.
Eine Gruppe weniger bedeutet bei zwei Wochen Ausfall schnell hundert Euro. Prüfen Sie, welche Gruppe im Gutachten steht und welche im Regulierungsschreiben.
Statt der Reparaturdauer aus dem Gutachten wird eine kürzere Zeit angesetzt, oft ohne Begründung. Hier hilft die Reparaturbestätigung oder die Werkstattrechnung.
Dann heißt es, es habe an Nutzungswille oder Nutzungsmöglichkeit gefehlt. In meiner Arbeit als Sachverständiger sehe ich das regelmäßig bei Haushalten mit einem zweiten Fahrzeug, obwohl dieses längst der Tochter gehört oder nicht angemeldet ist.
Zwischen Xanten, Kleve und Moers liegen die Wege auseinander. Wer von Bedburg-Hau zur Arbeit nach Duisburg pendelt, sitzt ohne Auto fest, weil der Bus die Strecke nicht in vertretbarer Zeit abbildet. Genau diese Abhängigkeit ist der Grund, warum der Gesetzgeber den Ausfall überhaupt als Schaden anerkennt.
Wir weisen Nutzungsausfall in jedem Schadensgutachten aus, mit Fahrzeuggruppe und Dauer. Ohne diese Angabe hat die Versicherung nichts, woran sie rechnen müsste, und zahlt im Zweifel nichts.
Ja, aber Sie müssen belegen, dass das Fahrzeug tatsächlich nicht verfügbar war. Ohne Werkstattrechnung dient dafür eine Reparaturbestätigung, die nach Abschluss der Arbeiten erstellt wird. Ohne diesen Nachweis lehnen Versicherer den Posten bei fiktiver Abrechnung regelmäßig ab.
Der Anspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende. Warten sollten Sie trotzdem nicht. Je länger der Unfall zurückliegt, desto schwerer lässt sich belegen, wie lange das Fahrzeug wirklich stand, und desto zäher verläuft die Regulierung.
Bei Motorrädern und Wohnmobilen ist die Lage anders als beim Alltagsauto, weil Gerichte hier auf die tatsächliche Nutzung schauen. Bei einem Motorrad im Sommer stehen die Chancen gut, bei einem Wohnmobil außerhalb der Saison eher schlecht. Der Einzelfall entscheidet.
Dann wird der Nutzungsausfall wie jede andere Schadensposition um Ihre Quote gekürzt. Bei 30 Prozent Mitverschulden bleiben 70 Prozent des Tagessatzes. Voraussetzung ist, dass der Posten überhaupt im Gutachten ausgewiesen ist.
Bei uns ja. Wir ordnen das Fahrzeug einer Gruppe zu, berücksichtigen den Altersabschlag und nennen die voraussichtliche Ausfalldauer. Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt enthält diese Angaben nicht, deshalb geht der Posten dort regelmäßig verloren.
Über die Autoren
Frank und Matthias Kerps führen das Sachverständigenbüro VM als Familienbetrieb. Gegründet 2003 in Xanten, heute mit sieben Standorten am Niederrhein. Beide erstellen Gutachten persönlich vor Ort.
Wir nehmen den Schaden auf und weisen Nutzungsausfall, Wertminderung und Reparaturdauer nachvollziehbar aus. Rufen Sie an, wir kommen zu Ihnen.