Das Gutachten ist eingereicht, die Abrechnung kommt, und unten steht ein kleinerer Betrag als erwartet. Beigelegt ist ein Prüfbericht mit gestrichenen Positionen und kurzen Begründungen. Solche Kürzungsschreiben verschicken Versicherer routinemäßig, und längst nicht jede Kürzung hat Bestand.
Viele Versicherer lassen eingereichte Gutachten von externen Prüfdienstleistern auswerten. Die Prüfer arbeiten am Schreibtisch, meist in einer anderen Stadt, und haben das Fahrzeug nie gesehen. Ihre Software gleicht jede Position mit Durchschnittswerten ab und markiert, was darüber liegt.
Ein Durchschnitt kennt Ihr Fahrzeug nicht. Er weiß nicht, welche Stundensätze die Markenwerkstatt in Ihrer Nähe berechnet, ob dort lackiert wird oder wie stark der Schaden am Längsträger tatsächlich war. Der Prüfbericht gibt deshalb die Auffassung der Gegenseite wieder. Ein zweites Gutachten ist er nicht.
Erkennbar ist er an seinem Aufbau. Links steht die Position aus Ihrem Gutachten, rechts der gekürzte Betrag, darunter ein Textbaustein wie „nicht erforderlich" oder „regional unüblich". Eine Begründung, die auf Ihr Fahrzeug eingeht, fehlt meistens.
In den Regulierungsschreiben unserer Kunden am Niederrhein tauchen immer wieder dieselben Muster auf.
| Position | Was die Versicherung schreibt | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| UPE-Aufschläge | Ersatzteile seien ohne Aufschlag zu berechnen | Ob Aufschläge bei den Werkstätten in Ihrer Region üblich sind |
| Verbringungskosten | Die Lackierung erfolge im eigenen Betrieb | Ob die Werkstätten vor Ort selbst lackieren oder das Fahrzeug weitergeben |
| Stundenverrechnungssätze | Verweis auf eine günstigere freie Werkstatt | Alter des Fahrzeugs, Wartung in der Markenwerkstatt, zumutbare Erreichbarkeit |
| Merkantile Wertminderung | Schaden zu gering oder Fahrzeug zu alt | Art des Schadens und Marktgängigkeit, nicht allein das Alter |
| Nutzungsausfall | Ausfalldauer zu lang angesetzt | Reparaturdauer laut Gutachten und Bestätigung der Werkstatt |
| Restwert | Höheres Angebot aus einer Restwertbörse | Ob das Angebot vor dem Verkauf vorlag und regional erreichbar war |
| Gutachterkosten | Honorar über dem Durchschnitt | Ob das Honorar im Rahmen der üblichen Honorartabellen liegt |
Welche Kürzung im Einzelfall Bestand hat, hängt von den Umständen ab. Die Tabelle zeigt, an welchen Stellen sich das Nachfragen regelmäßig lohnt.
Beim Restwert lohnt ein zweiter Blick besonders. Versicherer legen gern ein Angebot aus einer Online-Restwertbörse vor, nicht selten von einem Händler, der mehrere hundert Kilometer entfernt sitzt. Haben Sie Ihr Fahrzeug zu dem Restwert aus dem Gutachten verkauft, bevor dieses Angebot bei Ihnen einging, müssen Sie sich den höheren Betrag in der Regel nicht anrechnen lassen.
Ein Mittelklassekombi, vier Jahre alt, lückenlos in der Markenwerkstatt gewartet. Das Gutachten weist 4.800 Euro Reparaturkosten und 500 Euro merkantile Wertminderung aus.
4.800 Euro
Reparaturkosten laut Gutachten
1.230 Euro
Summe der Kürzungen
930 Euro
nach der Stellungnahme zurückgeholt
Der Prüfbericht streicht 290 Euro UPE-Aufschläge und 160 Euro Verbringungskosten. Statt der Markenwerkstatt setzt er eine freie Werkstatt an, was die Lohnkosten um 480 Euro senkt. Die Wertminderung wird von 500 auf 200 Euro gekürzt. Zusammen fehlen 1.230 Euro.
Nach unserer Stellungnahme wird die Stundensatzkürzung zurückgenommen, weil das Fahrzeug jung ist und die Wartungshistorie vollständig vorliegt. UPE-Aufschläge und Verbringungskosten werden nachgezahlt, nachdem belegt ist, dass beides bei den Werkstätten im Umkreis üblich ist. Offen bleiben 300 Euro Wertminderung, die in diesem Fall ein Anwalt weiterverfolgt.
Von 1.230 Euro Kürzung kommen damit 930 Euro zurück, ohne Gericht. Die Beträge sind beispielhaft gewählt, Ihr eigener Fall kann deutlich anders liegen.
Ein Sonderfall ist die Kürzung unseres eigenen Honorars. Versicherer zahlen dann nur einen Teil der Gutachterkosten und verweisen auf angeblich übliche Sätze. Für Sie als Geschädigten ist das ärgerlich, weil Sie das Gutachten in gutem Glauben beauftragt haben.
Haben Sie uns den Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten abgetreten, klären wir eine solche Kürzung zunächst direkt mit der Versicherung. Die Abtretung ist dafür gedacht, dass Sie sich um die Abrechnung unseres Honorars nicht selbst kümmern müssen. Ob eine Abtretung vorliegt, steht in den Unterlagen, die Sie beim Termin unterschrieben haben. Im Zweifel fragen Sie uns einfach.
Manche Schreiben enthalten Formulierungen wie „mit dieser Zahlung ist der Schaden vollständig abgegolten". Solche Sätze sollten Sie nicht unterschreiben oder bestätigen, bevor die Kürzung geprüft ist.
Der Bericht ist eine Stellungnahme der Gegenseite. Er ersetzt Ihr Gutachten nicht und hebt es nicht auf, auch wenn das Schreiben so klingt.
Je länger eine Kürzung unbeantwortet bleibt, desto schwerer lassen sich Werkstattnachweise und Belege noch beschaffen. Melden Sie sich innerhalb weniger Tage, nicht erst nach Wochen.
Schicken Sie uns das Abrechnungsschreiben und den Prüfbericht, am einfachsten als Foto per WhatsApp. Wir prüfen jede gestrichene Position und nehmen fachlich dazu Stellung.
Als Sachverständige nehmen wir zu technischen und kalkulatorischen Fragen Stellung: ob eine Reparaturmethode notwendig ist, ob ein Stundensatz regional üblich ist, ob die Wertminderung zum Schadenbild passt. Das reicht in vielen Fällen, weil der Prüfbericht an diesen Stellen ansetzt.
Sobald es um die Rechtsfrage geht, also ob Ihnen eine Position überhaupt zusteht, gehört der Fall zu einem Verkehrsrechtsanwalt. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt dessen Kosten in der Regel ebenfalls die gegnerische Versicherung. Wir arbeiten am Niederrhein mit Kanzleien zusammen und stellen den Kontakt auf Wunsch her.
Die großen Versicherer arbeiten zwischen Duisburg, Moers und Kleve mit denselben Prüfdienstleistern wie überall in Deutschland. Den Unterschied machen die Werkstätten. Viele Markenbetriebe in Kamp-Lintfort, Geldern oder Xanten haben keine eigene Lackiererei und geben Fahrzeuge an Betriebe in der Umgebung weiter. An dieser Frage hängen die Verbringungskosten.
Wer die Betriebe vor Ort kennt, kann das mit Namen und Adresse belegen. Einem Prüfer, der den Fall am Bildschirm in einer anderen Stadt bearbeitet, fehlt dieses Wissen. In unserer Arbeit ist das einer der häufigsten Gründe, warum eine Kürzung nach der Stellungnahme zurückgenommen wird.
Sie darf einzelne Positionen bestreiten, muss das aber begründen. Ein Prüfbericht gibt die Auffassung der Versicherung wieder, er entscheidet nichts. Ob eine Kürzung Bestand hat, klären die Stellungnahme des Sachverständigen und im Zweifel ein Anwalt.
Eine Auswertung Ihres Gutachtens, die der Versicherer meist bei einem externen Dienstleister in Auftrag gibt. Sie vergleicht die einzelnen Positionen mit Durchschnittswerten und schlägt Kürzungen vor. Das Fahrzeug selbst hat der Prüfer in aller Regel nicht gesehen.
Das hängt davon ab, ob sie bei den Werkstätten in Ihrer Region üblich sind. Das lässt sich mit Werkstattnachweisen belegen, und dieser Blick auf die Region fehlt in den meisten Prüfberichten. Eine pauschale Streichung greift deshalb häufig zu kurz.
Nicht in jedem Fall. Bei jüngeren Fahrzeugen und bei lückenloser Wartung in der Markenwerkstatt muss der Verweis häufig nicht hingenommen werden, ebenso wenn die genannte Werkstatt nicht zumutbar erreichbar ist. Bei älteren Fahrzeugen ohne Markenwartung sieht es anders aus.
Üblich sind vier bis sechs Wochen ab Eingang aller Unterlagen. Kommt danach eine Kürzung, beginnt die Prüfung der gestrichenen Positionen von vorn. Deshalb lohnt es sich, schnell zu reagieren, statt die Abrechnung erst einmal liegen zu lassen.
Nichts extra. Die Stellungnahme zum Prüfbericht gehört zu unserer Arbeit an Ihrem Gutachten. Wir sagen Ihnen dabei offen, bei welchen gestrichenen Positionen sich ein Einwand lohnt und bei welchen nicht.
Schicken Sie uns das Schreiben der Versicherung und den Prüfbericht. Wir sehen uns jede gestrichene Position an und sagen Ihnen, welche sich fachlich widerlegen lässt.