Gelbes Kennzeichen, fremde Versicherung, ein Unfallbericht auf Niederländisch. Wer in Kleve, Emmerich oder Kranenburg mit einem Auto aus den Niederlanden zusammenstößt, hat meist dieselben Fragen. Welches Recht gilt, an wen schicke ich die Rechnung, und wer zahlt das Gutachten? In den meisten Fällen reguliert ein Ansprechpartner in Deutschland, auf Deutsch und nach Regeln, die Sie kennen.
Der Kreis Kleve grenzt auf voller Länge an die Niederlande. Über die B9 fahren täglich Pendler zwischen Kleve und Nijmegen, die A3 überquert bei Emmerich-Elten die Grenze, und die A57 geht bei Goch in die niederländische A77 über. Dazu kommen Einkaufsverkehr, Saisonarbeit und viele Niederländer, die auf der deutschen Seite wohnen. Für uns als Sachverständige in Kleve gehören Schäden mit NL-Kennzeichen deshalb regelmäßig auf den Tisch.
In unserer Arbeit sehen wir dabei immer wieder dasselbe Muster. Die Geschädigten sind unsicher, warten ab und schicken Fotos an eine Adresse in den Niederlanden. Wochen vergehen, bevor der Schaden überhaupt bei der richtigen Stelle landet.
Notieren Sie das vollständige Kennzeichen. Niederländische Kennzeichen sind gelb und bestehen aus Buchstaben und Ziffern in Gruppen, etwa 12-ABC-3. Fotografieren Sie es, bevor das andere Fahrzeug wegfährt. Lassen Sie sich außerdem den Namen der Versicherung und die Policennummer zeigen. Beides steht auf der Versicherungskarte, die in den Niederlanden zum Fahrzeug gehört.
Der Europäische Unfallbericht ist in beiden Ländern inhaltlich gleich aufgebaut. Füllen Sie ihn gemeinsam aus, auch wenn die Vordrucke in zwei Sprachen vorliegen, denn die Felder sind identisch nummeriert. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen, und schreiben Sie keine Schuldanerkenntnis dazu. Was darüber hinaus in den ersten Stunden zählt, steht in unserem Ratgeber Was tun nach einem Unfall. Bei Personenschaden, Streit über den Hergang oder einem Fahrer ohne Papiere rufen Sie die Polizei.
Passiert der Unfall auf deutschem Boden, etwa auf der B9 in Kleve oder im Stadtverkehr in Goch, gilt deutsches Schadensrecht. Sie haben damit dieselben Ansprüche wie bei einem Unfall mit einem deutschen Verursacher: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, eine Kostenpauschale und die Kosten für ein unabhängiges Gutachten.
Zuständig ist in diesen Fällen das Deutsche Büro Grüne Karte in Hamburg. Es ist für Unfälle in Deutschland mit Fahrzeugen aus dem Ausland verantwortlich und beauftragt meist einen deutschen Versicherer oder den Vertreter der niederländischen Gesellschaft mit der Abwicklung. Für Sie ändert sich dadurch wenig, Sie schreiben an eine deutsche Adresse.
Anders sieht es aus, wenn es jenseits der Grenze kracht, zum Beispiel in Nijmegen oder auf der A77. Dann gilt grundsätzlich niederländisches Recht. Melden müssen Sie den Schaden aber nicht in Den Haag. Jede Kfz-Haftpflichtversicherung in der EU muss in jedem anderen Mitgliedsstaat einen Schadenregulierungsbeauftragten benennen. Den deutschen Vertreter der niederländischen Versicherung erfahren Sie beim Zentralruf der Autoversicherer, wenn Sie das Kennzeichen und das Unfalldatum angeben.
Der Vertreter muss innerhalb von drei Monaten ein begründetes Angebot machen oder begründen, warum er ablehnt. Bleibt die Antwort aus, kann die Verkehrsopferhilfe in Berlin als Entschädigungsstelle eintreten.
Beim Recht selbst gibt es Unterschiede, die sich in Euro bemerkbar machen. Eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung nach deutscher Tabelle kennt das niederländische Recht nicht in derselben Form. Auch bei Wertminderung und Gutachterkosten wird anders gerechnet. Welche Positionen am Ende durchsetzbar sind, ist eine Rechtsfrage. Bei höheren Schäden sollte das ein Anwalt mit Erfahrung im Grenzverkehr klären.
| Unfallort | Geltendes Recht | Ansprechpartner | Was Sie einreichen |
|---|---|---|---|
| Deutschland, Verursacher mit NL-Kennzeichen | Deutsches Recht | Deutsches Büro Grüne Karte oder der von ihm beauftragte Regulierer | Gutachten, Unfallbericht, Fotos, Kennzeichen |
| Niederlande, Verursacher mit NL-Kennzeichen | In der Regel niederländisches Recht | Schadenregulierungsbeauftragter der Versicherung in Deutschland | Gutachten, Unfallbericht, Polizeinummer falls vorhanden |
| Keine Antwort nach drei Monaten | Unverändert | Verkehrsopferhilfe als Entschädigungsstelle | Schriftverkehr mit dem Regulierer |
Die Tabelle ist eine Orientierung für den ersten Schritt. Sie zeigt, an welche Stelle der Schaden zuerst gehört, damit keine Zeit verloren geht.
In den Niederlanden ist es üblich, dass die Versicherung des Verursachers einen eigenen Schadenexperten schickt. Viele Fahrer von dort kennen nichts anderes und gehen davon aus, dass das auch in Deutschland so läuft. Ein Experte der Gegenseite schätzt den Schaden aber im Auftrag der Gesellschaft, die ihn bezahlen muss.
Ein unabhängiges Schadensgutachten hält den Zustand Ihres Fahrzeugs fest, bevor repariert wird. Es weist die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben aus, bewertet die merkantile Wertminderung und nennt die Reparaturdauer, die für den Nutzungsausfall zählt. Gerade wenn der Schriftverkehr über zwei Länder läuft und Rückfragen Wochen dauern, ist eine vollständige Unterlage vom ersten Tag an viel wert. Fehlt später eine Position, lässt sie sich kaum noch belegen.
Bei Schäden in Kleve, Kranenburg oder Emmerich besichtigen wir das Fahrzeug in der Regel noch am selben Tag, auch beim Kunden zu Hause oder in der Werkstatt. Das Gutachten liegt meist ein bis zwei Werktage später vor.
Das folgende Beispiel ist vereinfacht und dient zur Orientierung. Ein niederländischer Lieferwagen fährt an einer Ampel in Kleve auf einen fünf Jahre alten Kompaktwagen auf. Unfallort ist Deutschland, es gilt deutsches Recht.
Hätte die Geschädigte nur einen Kostenvoranschlag der Werkstatt eingereicht, wären Wertminderung und Nutzungsausfall gar nicht erst aufgetaucht. Das sind in diesem Beispiel 658 Euro, die ohne Gutachten fehlen. Die Tagessätze für den Nutzungsausfall hängen vom Fahrzeugmodell ab, der Betrag oben ist ein Beispielwert.
Der häufigste Fehler ist Abwarten. Wer den Schaden erst meldet, wenn er die richtige Stelle gefunden hat, verliert Wochen. Melden Sie den Schaden sofort beim Regulierer und reichen Sie das Gutachten nach.
Ebenso oft sehen wir, dass Geschädigte direkt an die niederländische Versicherung schreiben, auf Englisch oder mit Übersetzungsprogramm. Das ist nicht falsch, verzögert aber meist alles, weil die Akte anschließend an den deutschen Vertreter weitergereicht wird.
Ein dritter Punkt ist das voreilige Reparieren. Ist der Wagen erst instand gesetzt, lässt sich der Schaden nur noch über Rechnungen und Fotos belegen. Wertminderung und versteckte Schäden an Trägern oder Sensoren gehen dabei leicht verloren.
Wir erstellen das Gutachten, dokumentieren den Schaden mit Fotos und Kalkulation und schicken es auf Wunsch direkt an den zuständigen Regulierer. Stellt die Gegenseite einzelne Positionen in Frage, nehmen wir als Sachverständige technisch dazu Stellung. Rechtliche Fragen, etwa welches Recht im Einzelfall gilt oder ob eine Position durchsetzbar ist, klärt ein Anwalt.
Ist der niederländische Fahrer schuld und passiert der Unfall in Deutschland, gilt deutsches Recht. Die Kosten für ein unabhängiges Kfz-Gutachten trägt dann die Haftpflichtversicherung des Verursachers, abgewickelt über das Deutsche Büro Grüne Karte oder dessen Regulierer. Bei Bagatellschäden unter etwa 750 Euro kann ein Kostenvoranschlag ausreichen.
Rufen Sie den Zentralruf der Autoversicherer an und nennen Sie das niederländische Kennzeichen und das Unfalldatum. Sie erhalten den Namen der Versicherung und ihren Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland. An diesen Vertreter schicken Sie die Schadenmeldung und später das Gutachten, auf Deutsch.
Das ist nicht nötig. Der Schadenregulierungsbeauftragte der niederländischen Versicherung sitzt in Deutschland und bearbeitet Ihre Meldung auf Deutsch. Das gilt auch, wenn der Unfall in den Niederlanden passiert ist. Nur der Europäische Unfallbericht vom Unfallort kann zweisprachig sein, seine Felder sind in beiden Ländern gleich nummeriert.
Sie darf einen eigenen Experten anbieten, Sie müssen ihn aber bei einem Unfall in Deutschland nicht akzeptieren. Als Geschädigter wählen Sie Ihren Kfz-Sachverständigen selbst. Ein unabhängiges Gutachten hält den Schaden aus Ihrer Sicht fest, bevor der Experte der Gegenseite seine Schätzung abgibt.
Der Regulierer muss innerhalb von drei Monaten ein begründetes Angebot vorlegen oder seine Ablehnung begründen. Kommt keine Antwort, können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe in Berlin wenden, die als Entschädigungsstelle eintritt. Den Schriftverkehr mit Datum sollten Sie dafür vollständig aufheben.
Rufen Sie uns an und schildern Sie kurz, was passiert ist. Wir sagen Ihnen, welches Gutachten Sie brauchen und was Sie dem Regulierer einreichen sollten.